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Tierquäler vor Gericht

Hund überlebte Vernachlässigung nicht

Olpe. "Verstoß gegen das Tierschutzgesetz" heißt es offiziell, "Tierquälerei" im Volksmund. "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen", heißt es im Paragraf 1 des Gesetzes. Wegen des Verstoßes gegen dieses Gesetz hatte sich gestern ein 24-Jähriger vor dem Olper Amtsgericht zu verantworten.

win - Der in Gummersbach geborene Mann hatte im vergangenen Jahr einen Hund besessen. "Teddy" war am 5. Juni auf einem Olper Tankstellengelände aufgetaucht, er hielt sich nur mühsam auf den Beinen, war abgemagert und verwundet. Tankstellenkunden und -pächter war es gelungen, das Tier in einen Raum zu locken.

"Der im schlimmsten Zustand"

Das Ordnungsamt der Stadt wurde eingeschaltet. Außendienstler Michael Hütte war gestern als Zeuge geladen und berichtete dem Gericht: "Ich habe den Hund eingeladen und zum Bauhof in den dortigen Notzwinger gebracht." Anhand der Hundemarke hatte er den Besitzer ausfindig gemacht. Das dem Hund angebotene Futter habe dieser sofort gefressen. Am nächsten Tag habe der Hund apathisch in einer Ecke des Zwingers gelegen, als er ihn zum Tierarzt habe bringen wollen. "Der Hund war in zehn Jahren, die ich diesen Job mache, von allen der im schlimmsten Zustand."

Eine um Hilfe gebetene Tierärztin holte den Hund ab und ließ ihn in ihre Praxis bringen. Im Zeugenstand berichtete sie gestern, das Tier sei völlig dehydriert gewesen; sie habe als erste Maßnahme eine Infusion gelegt, um dem Hund Flüssigkeit zuzuführen. Er habe kaum noch Fell gehabt, beide Zeugen waren sich einig: Der Hund sei in einem extrem schlechten Zustand gewesen, der auch einem vollkommenen Laien habe klarmachen müssen, dass das Tier dringend einer Behandlung bedurft hätte. Auch seien die Schädigungen des Hundes nicht durch kurzfristige, sondern extrem lange Vernachlässigung zu erklären.

Im Tierheim eingeschläfert

Nach der Erstbehandlung war "Teddy" seinerzeit ins Tierheim in Rüblinghausen gebracht worden, doch trotz aller Pflege war sein Zustand zu schlecht; nach elf Tagen wurde er vom Tierarzt von seinen Leiden erlöst. Der Angeklagte erklärte, der Hund habe von sich aus nicht mehr gefressen; er habe ihm stets Futter angeboten. "Als ich mit ihm zum Arzt wollte, ist er weggelaufen. Ich habe dafür Zeugen, aber keine war bereit, heute hierhin mitzukommen." Vier Jahre lang habe er den Hund besessen, nie sei etwas vorgefallen. Von Vernachlässigung durch ihn könne keine Rede sein. Das Gericht glaubte den Angaben der Zeugen. Schon die vorgelegten Fotos des Tiers, so Richterin Dr. Sandra al-Deb?i-Mießner, ließen klar erkennen, dass das Tier nicht nur kurzfristig vernachlässigt worden sei. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärte, seiner Meinung nach hätten beide Zeugen eindeutig klargemacht, dass der Angeklagte den Hund über lange Zeit habe leiden lassen. "Er hat sich schuldig gemacht, und er macht hier und heute nicht den Eindruck, als wenn ihn das Ganze überhaupt etwas anginge." Der achtfach vorbestrafte Angeklagte - fast sämtlich handelte es sich um Eigentumsdelikte - stand zum Zeitpunkt der Tat unter laufender Bewährung. Unter Einbeziehung der offenen Bewährungsstrafe von zwei Monaten plädierte der Vertreter der Staatsanwaltschaft für eine Haftstrafe von vier Monaten, die noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wie beantragt. Als Bewährungsauflage muss der von Zeitarbeit mehr schlecht als recht lebende Mann 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten. Zahlreiche Mitglieder des Tierschutzvereins, die als Zuschauer die Verhandlung verfolgt hatten, verließen schimpfend und kopfschüttelnd das Gericht: In ihren Augen war die Strafe deutlich zu mild bemessen.



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