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Grundschule Littfeld

Bleibt ev. Bekenntnischarakter?

Littfeld. Vor dem Verbund mit der Grundschule Eichen können die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder künftig eine Gemeinschaftsgrundschule besuchen sollen.

nja - In der ev. Bekenntnisgrundschule Littfeld stehen wichtige Entscheidungen an. Wie berichtet, wird sie im Sommer aufgelöst, um dann, ab dem nächsten Schuljahr, Teilstandort der Gemeinschaftsgrundschule Eichen zu sein. Diese Fakten hat der Rat bereits geschaffen. Soll der Teilstandort den ev. Bekenntnischarakter aber aufgeben, also ab Sommer wie Eichen Gemeinschaftsgrundschule werden, dann müssen bis Anfang Februar zumindest 20 Prozent der Stimmberechtigten - das sind die Eltern all der 96 Kinder, die zum Stichtag 10. Januar die Schule an der Adolf-Wurmbach-Straße besucht haben - einen entsprechenden Antrag auf Umwandlung gestellt haben. Mindestens 19 Anträge sind erforderlich. Wird dies nicht erreicht, muss der Antrag abgelehnt werden. Kommt die notwendige Anzahl an Anträgen zustande, ist aber noch nichts endgültig entschieden. Dann muss zunächst das Schulamt des Kreises dem vom Schulträger (Stadt) festgestellten Ergebnis zustimmen und bestätigen, dass die erforderliche Anzahl an Unterschriften vorliegt. "Anschließend muss der Schulträger diese Entscheidung in der ortsüblichen Form öffentlich bekanntgeben und dabei den Abstimmungsberechtigten mitteilen, dass sie über den Antrag anstimmen können", erläuterte Dezernent Dieter Loske das bürokratische Verfahren. Dann erst, aber innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung, könnte die eigentliche - geheime - Abstimmung ihren Lauf nehmen: an drei Werktagen in der Schule. Pro Littfelder Grundschulkind gibt es eine Stimme - Eltern müssen sich also einig sein.

Nur der Elternwille zählt

Dieter Loske: "Sagen bei diesem Urnengang mindestens zwei Drittel der 96 Eltern Ja zu einer Umwandlung, muss diese auch umgesetzt werden. Nur die Eltern haben das Recht zu entscheiden." Die Umwandlung müsse formell aber noch vom Kreuztaler Rat beschlossen werden (das ist eine so genannte gebundene Entscheidung), und der Beschluss bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung.

Verfahren kann wiederholt werden

Fakt ist: Der ev. Bekenntnischarakter muss nicht aufgegeben werden. Wird er beibehalten, kann der Leiter der Verbundschule Eichen-Littfeld allerdings kein Kind gegen den Willen der Eltern an diesen Teilstandort "dirigieren". Sind beide Standorte hingegen Gemeinschaftsschule, also "bekenntnisgleich", kann eine solche die Klassengrößen lenkende Maßnahme greifen. Das Verfahren, so bestätigte Dieter Loske auf SZ-Anfrage, könnte in einem Jahr wiederholt werden, wenn sich diesmal keine Mehrheit für die Umwandlung ausspricht.



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