Klage wird vorbereitet
Auch der Kreis hat "geSWAPt"
Olpe. Auch der Kreis Olpe hat sich am umstrittenen Geschäft mit Zins-SWAPs beteiligt. Wie bei der Stadt Olpe und vielen anderen Kommunen im Land, hat auch hier die Westdeutsche Landesbank (WestLB) unter der Überschrift "Zins- und Schuldenmanagement" Geld des Kreises offenbar bei hochriskanten Geschäften eingesetzt. Wie zuvor die Stadt Olpe, will nun auch der Kreis Rechtsmittel einlegen.
win - "Der Landrat wird ermächtigt, für den Fall des Scheiterns einer außergerichtlichen Einigung die Anwaltskanzlei Rössner Rechtsanwälte, München, zu beauftragen, Klage gegen die WestLB auf Rückabwicklung der Derivatverträge ,Invers-CMS-Stufenswap?, ,CHF-Plus Swap?, ,Zinsphasen-Swap? und - vorbehaltlich des Ergebnisses des finanzmathematischen Sachverständigengutachtens unter Ziffer V der Vorlage - auch auf Rückabwicklung des Derivatvertrages ,Doppelswap? zu erheben", lautet die Beschlussvorlage der Kreisausschusssitzung, die am Montag, 5. März, um 17 Uhr beginnt.
Zunächst Erfolge erzielt
In der Begründung heißt es, der Kreis Olpe habe ab dem 1. Oktober 2002 ein "strategisches professionell gesteuertes Schulden-Portfolio-Management" mit der WestLB als Vertragspartner eingeführt. Ziele seien die Senkung der Zinsbelastung und haushaltswirksame Zinsersparnisse gewesen. Für die Umsetzung habe die WestLB als Verbundbank der kommunalen Sparkassen und als Sparkassenzentralinstitut des Landes NRW ihre "professionelle Unterstützung und Fachberatung" angeboten. Auf dieser Basis habe die WestLB bis Oktober 2006 im Rahmen des Schulden-Portfolio-Managements (SPM) die Derivatgeschäfte für den Kreis Olpe (wie in einer Vermögensverwaltung) abgewickelt. Grundlage für die Ausgestaltung der Derivate sei in dieser Zeit ein Schuldenstand des Kreises Olpe gewesen, der sich Ende 2002 noch auf 44,4 Mill. Euro belaufen habe und Ende 2006 bereits planmäßig auf 34,3 Mill. Euro zurückgeführt worden sei.
Ab November 2006 sei der rückläufigen Schuldenentwicklung Rechnung getragen worden und das klassische Schulden-Portfolio-Management (SPM) sei in eine offene Schulden-Portfolio-Beratung (SPB) überführt worden. Im Jahr 2008 habe eine komplette Neuausrichtung des Derivatbestandes auf den ab 2009 auf unter 10 Mill. Euro deutlich reduzierten Schuldenbestand stattgefunden. Neue Derivate seien seit September 2008 nicht mehr abgeschlossen worden. Aus der Gesamtabwicklung eines als Einzelgeschäft getätigten und auf Anraten der WestLB am 3. Juli 2003 aufgelösten Schweizer-Franken-Zins- und Währungsswaps habe sich für den Kreis Olpe aus Zins- und Währungsgewinnen ein finanzieller Vorteil von rund 110 000 Euro ergeben.
4 Mill. Euro Streitwert
Im Rahmen des SPM sei von 2002 bis 2006 eine Nettorendite von rund 527 000 Euro erzielt worden. Auch in den Jahren 2007 bis 2010 sei im Rahmen der SPB eine weitere Nettorendite von 344 000 Euro verbucht worden. Die Auswirkungen der Finanzmarkt- und Euro-Staatsschuldenkrise hätten jedoch dazu geführt, dass 2011 erstmals negative Zahlungen von rund 238 000 Euro angefallen seien. Die aktuelle Marktsituation lasse befürchten, das es bei einigen der laufenden Verträge weiterhin zu deutlich negativen Zahlungen kommen werde, unter anderem durch die Verschlechterungen im Wechselkurs Franken/Euro. Die derzeitige negative Entwicklung der mit der WestLB bestehenden Derivatgeschäfte - insbesondere beim Invers-CMS-Stufenswap, beim Zinsphasenswap und beim CHF-Plus- Swap - habe es erforderlich gemacht, das hier entstehende Risikopotential aus juristischer und finanzmathematischer Sicht zu analysieren und zu bewerten. Landrat Frank Beckehoff habe die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte aus München, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, beauftragt, die Erfolgsaussichten einer eventuellen Klage zu prüfen. In einem ausführlichen Rechtsgutachten sei die Kanzlei zu der Einschätzung gekommen, dass jedenfalls die Forderungen der WestLB aus den 2008 auf Anraten der WestLB getätigten, kritischen Swap-Geschäften - Invers-CMS-Stufenswap, Zinsphasenswap und CHF-Plus-Swap - nicht bestehen. Die WestLB habe gegenüber dem Kreis Olpe die spekulative Struktur dieser hochkomplexen Produkte verschleiert, die objektiv nicht als Zinssicherungsinstrumente im Rahmen bestehender Kreditgeschäfte und damit als zulässiger Teil kommunaler Haushaltswirtschaft, sondern als isolierte Finanzspekulation zu bewerten seien und damit wegen Verstoßes gegen das kommunalrechtliche Spekulationsverbot nichtig seien. Da die WestLB auch gewusst habe, dass es dem Kreis Olpe auf Grund gesetzlicher Vorgaben untersagt war, Spekulationsgeschäfte abzuschließen, habe die WestLB als strukturierendes und beratendes Kreditinstitut mit der ausdrücklichen Empfehlung dieser Produkte in mehrfacher Hinsicht gegen die ihr obliegende Pflicht zur anlegergerechten Beratung verstoßen. Diese Swaps seien daher nichtig bzw. es bestünden jedenfalls Schadensersatzansprüche des Kreises Olpe aus Fehlberatungen, die auf Rückabwicklung der Swaps und damit auf Befreiung von eventuellen Forderungen der WestLB aus diesen Swaps gerichtet sind. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, für den Fall des Scheiterns eines außergerichtlichen Einigungsversuches die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte zu beauftragen, entsprechende Klage gegen die WestLB zu erheben. Als Streitwert wird vorläufig ein Betrag in Höhe von fast 4 Mill. Euro zugrunde gelegt.




