Geldstrafen verhängt

- Fünf Männer wurden am Mittwoch vor dem Siegener Landgericht verurteilt. Symbolfoto: Archiv
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Die Urteile, die die 1. große Strafkammer am Siegener Landgericht am Mittwoch im abgetrennten Verfahren zu den Freiheitsberaubungen und Misshandlungen in der Burbacher Notaufnahmeeinrichtung (NAE) gegen fünf Männer im Alter von 26 bis 51 fällte und verkündete, bewegten sich im erwarteten Strafmaß. Wegen Freiheitsberaubung in sechs Fällen, einmal in Tateinheit mit einer vorsätzlichen Körperverletzung sowie wegen Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung in einem Fall, wurde der ehemalige Wachmann Guiseppe R. zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Für seine Beteiligung an einer Freiheitsberaubung in sechs Fällen muss der Security-Mitarbeiter Blerim P. 80 Tagessätze à 20 Euro zahlen. Für Freiheitsberaubungen in jeweils zwei Fällen mussten sich der Ex-Wachmann Andrea G. (einmal durch Unterlassung) und der einstige Sozialbetreuer Abdullah F. verantworten. Gegen sie verhängte die Kammer Geldstrafen in Höhe von 60 bzw. 50 Tagessätzen à 30 Euro. Mit 30 Tagessätzen à 10 Euro kam Dennis H. für die Beteiligung an einer Freiheitsstrafe in einem Fall davon. Der damalige Wachdienstmitarbeiter hatte im Frühjahr 2014 gekündigt, nachdem erstmals Pläne kommuniziert wurden, Bewohner tatsächlich einzusperren. Die Fünf tragen die Kosten des Verfahrens. Zugunsten der Angeklagten bewertete das Gericht die lange Verfahrensdauer, die Geständnisse, die gezeigte Reue und dass sie alle nur „ausführende Organe“ gewesen seien. Außerdem wurden die „teilweise dramatischen Verhältnisse“ mit hohem Konfliktpotenzial berücksichtigt, erklärte die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach. „Alle haben am Limit gearbeitet.“ Wie der Angeklagte R. beschrieben habe, sei ein „eingespieltes System“ entstanden, das zur „Abstumpfung und Enthemmung“ geführt habe.Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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