1800 Euro Schaden, 1800 Euro Strafe
jg Bad Berleburg. Knapp zwei Jahre lang hatte ein Pärchen unter verschiedenen Falschnamen in Bad Berleburg nacheinander Telefonanschlüsse angemeldet, gestern mussten sich der 34-Jährige und seine elf Jahre jüngere Frau wegen gemeinschaftlichen Betrugs vorm Bad Berleburger Gericht verantworten. Insgesamt entstand ein Schaden von rund 1800 Euro, auch weil man unsinnige Anrufe getätigt habe, da man wusste, dass man nicht bezahlen könne, so die beiden Hartz-IV-Empfänger. Diese „Ehrlichkeit, die nicht jeder Betrüger hat“ betonte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel, Sie forderte für beide eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro. Diesem Antrag schloss sich Richter Torsten Hoffmann in seinem Urteil an.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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