35-Jähriger teilte damals aus und steckte gestern ein
1400 E Strafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung
howe Bad Berleburg. »Such dir mal einen vernünftigen Kerl. Nicht so einen Milchbubi« – soll der Angeklagte gesagt haben. Mit seiner frechen Bemerkung gegenüber einer 18-Jährigen lag der 35-jährige Mann, der sich gestern im Bad Berleburger Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten musste, völlig daneben. Denn der 16-Jährige war der Bruder der jungen Frau. Das hatte die 18-jährige dem Bad Berleburger auch deutlich zu verstehen gegeben. Der hatte damals geantwortet: »Hätte ich an deiner Stelle auch gesagt.« So weit so gut. Freilich wehrte sich der 16-Jährige, warf dem Beschuldigten verbal einige Sätze um die Ohren, die sich gewaschen hatten.
Der 35-Jährige rannte die Treppe vor der Haustür hinunter, stürzte sich auf den jungen Mann, nahm diesen in den Schwitzkasten. »Mein Bruder lief schon blau an«, schilderte die 18-Jährige. Sie sei dazwischen gegangen, habe dem 35-Jährigen kräftig in die Haare gezogen und versucht, die beiden Männer auseinander zu treiben. Vergeblich. Der Angeklagte holte aus und verpasste der jungen Frau eine satte Ohrfeige. Die erstattete bei der Polizei Anzeige. »Ich habe immer viel mit Jugendlichen zu tun«, gab der Beschuldigte gestern an, er lasse auch schon einmal einen lockeren Spruch los. Verletzen wollen habe er »das Mädel« auf gar keinen Fall. »Es tut mir leid, es war wirklich keine Absicht«, so der 35-Jährige. Seine Version: Die 18-Jährige habe ihn von hinten mit beiden Armen umklammert. Beim Lösen des Würgegriffs sei er abgerutscht, habe die Frau getroffen. Ohne Absicht.
»Wer austeilt, der muss auch einstecken können«, meinte Richter Torsten Hoffmann. Apropos Einstecken: Staatsanwalt Wolfgang Nau forderte eine dreimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung plus 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Starker Tobak. Es handele sich bei dem Delikt nicht nur um einen Schlag gegen die Zeugin, auch der Zeuge sei angegangen worden. Völlig unbeteiligte Personen anzugreifen, sei schon ein starkes Stück, so der Staatsanwalt. Weil er sich bei seinem letzten Wort nochmals ausdrücklich bei den Geschädigten entschuldigte, ließ vermutlich Torsten Hoffmann Gnade walten. 70 Tagessätze zu 20 e – lautete das Urteil.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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