38-jähriger Angeklagter lud Kinderpornos aus dem Netz
Kein Pardon: Sechs Monate Bewährungsstrafe
howe Bad Berleburg. Nein, ein Kavaliersdelikt ist der Besitz kinderpornographischen Bildmaterials beileibe nicht. Das stellte gestern auch Richter Torsten Hoffmann im Bad Berleburger Amtsgericht fest. Der Angeklagte, ein 38-jähriger Österreicher, hatte Ende 2001 in einer Bad Berleburger Ortschaft gelebt und in der dortigen Wohnung kräftig im Internet gesurft. Bei seinen Touren durch das weltweite Netz hatte er auch bei den Kinderporno-Seiten Halt gemacht. Ergebnis: Er brannte sich sieben Dateien auf CD-Rom. Später kehrte er Wittgenstein den Rücken, zog in eine größere Stadt. Dort kam die Polizei ihm auf die Schliche.
Auf der Festplatte und auf fünf CD-Roms entdeckten die Beamten insgesamt 195 weitere kinderpornographische Dateien – auf denen »tatsächliches Geschehen gezeigt« worden sei, wie Staatsanwalt Wolfgang Nau formulierte. »Es trifft zu, wie es in der Anklageschrift geschrieben steht«, gestand der 38-Jährige. Die Dateien habe er über Internet erhalten, versandt habe er sie nicht weiter. Ob er denn seinen Computer wieder bekomme, wollte der Angeklagte wissen. Klare Antwort von Richter Torsten Hoffmann: »Den ganzen Krempel erhalten Sie nicht wieder.« Es handele sich um »Tatmittel«. Außer einigen »unbelasteten« CD-Roms darf der Angeklagte nichts anderes mehr sein eigen nennen.
Wolfgang Nau lobte das Geständnis des Angeklagten, kannte bei der Formulierung seines Antrags allerdings kein Pardon: Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, außerdem eine Geldauflage über 500 e, obwohl der Beschuldigte bislang eine weiße Weste hatte. Der Staatsanwalt unmissverständlich: »Das Sich-Verschaffen dieser Bilder ist schon strafbar.« Man müsse diesen Markt mit allen Mitteln bekämpfen. Torsten Hoffmann schloss sich dem Antrag Wolfgang Naus an.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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