39-Jähriger schlug junger Frau mit Faust ins Gesicht
600 E Strafe / »Gut getrunken« beim Schützenfest
howe Bad Berleburg. Schützenfest, Becher leer saufen bis zum Umfallen, früh morgens auf ein Taxi oder eine Mitfahrgelegenheit warten, Pöbeleien, Schläge – nach diesem altbekannten Muster war auch der Fall bei der gestrigen Verhandlung im Bad Berleburger Amtsgericht gestrickt. Nur diesmal mit dem Unterschied, dass der 39-jährige Bad Berleburger, der auf der Anklagebank Platz genommen hatte, es offenbar vorgezogen hatte, sich an einer jungen Frau zu vergreifen und ihr zwei Faustschläge mitten auf die Zwölf zu versetzen.
»Das stimmt nicht«, wehrte sich der 39-Jährige, nachdem Staatsanwalt Wolfgang Nau die Anklageschrift verlesen hatte. In besagter Nacht soll es bei einem Schützenfest in einer Bad Berleburger Ortschaft zunächst zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen einem 25-Jährigen und dem Angeklagten gekommen sein. Der 25-Jährige habe ihn nach einem Streit mit dem Rücken auf die Motorhaube eines Autos gedrückt, er habe sich befreien wollen, vielleicht sei es bei dem Gemenge zu einer Berührung der 19-jährigen Geschädigten gekommen, so der Beschuldigte. Um anschließend nochmals zu bekräftigen: »Wieso sollte ich das Mädchen schlagen, wenn ich einen Kerl vor mir habe?« Dass die 19-Jährige eher zufällig während des Männerstreits getroffen worden sein soll, hielt Amtsgerichtsdirektor Hans-Jürgen Niediek für abwegig. Das Foto, das den Akten beiliege, zeige, dass es die junge Frau »mächtig erwischt« hatte. Freilich traten die Geschädigte und der 25-Jährige gestern als Belastungszeugen auf. Beide schilderten die Version, der 39-jährige Angeklagte habe plötzlich aus heiterem Himmel die junge Frau gepackt, an der Schulter herumgedreht und ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen – wobei der 25-Jährige hinzufügte, man habe bei dem Schützenfest »gut getrunken«.
Außerdem habe man ihn – nach dem Schlag ins Gesicht der 19-jährigen Bekannten – »mit drei Mann festhalten müssen, sonst wären wir heute wegen einer anderen Strafsache hier.« Bevor zwei weitere Zeuginnen, darunter auch die Freundin des Angeklagten, gehört wurden, warnte Staatsanwalt Wolfgang Nau den 39-Jährigen und dessen Verteidiger Reinold Ostermann. Anzahl und Höhe der im Strafbefehl festgelegten Tagessätze seien mit 20 à 30 e »viel zu gering«. Werde die Beweisaufnahme weiter durchgeführt, gebe es eine höhere Strafe. Nach kurzer Beratung mit seinem Mandanten erklärte Reinold Ostermann, der Angeklagte werden den Einspruch zurücknehmen.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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