Alkoholisiert Mofa gefahren: 68-Jähriger stand vor Gericht
Bad Laaspher zu dreimonatiger Bewährungsstrafe verurteilt
vö Bad Berleburg. »Ich trinke keinen Tropfen Alkohol mehr und Mofa fahre ich auch nicht mehr«, betonte jetzt ein 68-jähriger Wittgensteiner im Verhandlungssaal des Bad Berleburger Amtsgerichtes. Genau diese unglückliche Kombination war es, die den Mann aus einem Bad Laaspher Stadtteil auf die Anklagebank des Gerichtes brachte.
Im Juli vergangenen Jahres wurde der Pensionär von der Polizei auf seinem Mofa ertappt. Problem an der Sache: Der 68-Jährige, der auf der Landesstraße 718 unterwegs war, hatte mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut – und war nur drei Monate zuvor eben wegen dieses Deliktes verurteilt und ausführlich belehrt worden. Was den jetzt erneut Angeklagten allerdings nicht davon abhielt, ohne Führerschein mit dem Mofa ins hessische Niederdieten zu fahren. Dort angekommen, traf sich der 68-Jährige mit Bekannten zu einem zünftigen Zechgelage, um dann mit dem Zweirad die Heimreise Richtung Wittgenstein anzutreten. Richter Hans-Jürgen Niediek kam zu der Festellung, dass der 68-Jährige »sich selbst und andere gefährdet«.
Benjamin Schneider von der Siegener Staatsanwaltschaft sah es als dringend notwendig an, »die Allgemeinheit vor dem Angeklagten zu schützen«. Er beantragte deshalb eine dreimonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung, schließlich sei auch die Sozialprognose des Mannes wegen seiner Alkoholabhängigkeit alles andere als positiv. Amtsgerichtsdirektor Hans-Jürgen Niediek verurteilte den Angeklagten zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und erteilte eine eher seltene gerichtliche Weisung: Der 68-Jährige darf weder mit einem Mofa fahren, noch sich ein motorisiertes Zweirad kaufen oder ausleihen.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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