Angeklagter Erndtebrücker beteuerte seine Unschuld
Gestern im Gericht: Beweise erdrückend / 1250 E Strafe
vö Bad Berleburg. Trotz erdrückender Beweise blieb gestern ein wegen des versuchten Betruges angeklagter Erndtebrücker dabei: »Ich bin unschuldig.« Dies wollten ihm weder Staatsanwalt Wolfgang Nau noch Amtsgerichtsdirektor Hans-Jürgen Niediek abkaufen. Der Staatsanwalt fand bei der Verhandlung im Bad Berleburger Amtsgericht deutliche Worte: »So eine blödsinnige Einlassung habe ich noch nie gehört. Der Angeklagte möchte uns hier einen vom Pferd erzählen.«
Was war also Gegenstand der Verhandlung? Der Angeklagte, ein gelernter Maler, soll im April vergangenen Jahres am Geldautomaten der Erndtebrücker Sparkassenfiliale versucht haben, mit einer ihm fremden EC-Karte Bares abzuheben. Es blieb zwar beim Versuch, der jedoch der Überwachungskamera nicht entgangen war. Er sei zum angesprochenen Zeitpunkt in der Bank gewesen, räumte der Erndtebrücker gestern ein, allerdings nur, um seinen Kontostand zu überprüfen. Er sei nicht im Besitz einer fremden EC-Karte gewesen und komme deshalb auch für die Tat nicht in Frage.
Überwachungskamera entging nichts
Das Problem an der Sache: Außer dem Angeklagten hat die besagte Kamera niemanden im Bild festgehalten. Zudem gehörte die EC-Karte dem Mitarbeiter einer Firma, für die auch der Angeklagte tätig ist. An so viele Zufälle wollte der Staatsanwalt nicht glauben, »dann müsste es ja schon mit dem Teufel zugehen«. Dass der Angeklagte sich partout nicht zu einem Geständnis durchringen konnte, veranlasste Richter Hans-Jürgen Niediek zu der Feststellung, »dass wir dann auch kein Verständnis für die Situation des Angeklagten aufbringen können«.
Staatsanwalt hatte keinen Zweifel
Dies schlug sich letztlich im Plädoyer des Staatsanwaltes nieder: »Sie haben uns einen absoluten Schwachsinn erzählt.« An dem versuchten Computerbetrug bestünden keine Zweifel. Das Verhalten sei nur so zu erklären, dass sich der Angeklagte in etwas hinein gesteigert habe und sich für sein Tun nicht verantworten wolle. Wolfgang Nau beantragte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 25 e für den zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Erndtebrücker.
An der Zuverlässigkeit der Maschinen in der Sparkasse gebe es keine Zweifel, argumentierte Richter Hans-Jürgen Niediek, und verurteilte den Angeklagten zu 50 Tagessätzen à 25 e Geldstrafe. Es sei nicht mehr nachvollziehbar, wie der Erndtebrücker an die Karte gekommen sei, doch der versuchte Betrug sei eindeutig.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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