Fälschung, Diebstahl, Unterschlagung
Betrüger erhält ein Jahr auf Bewährung

- Nachdem der Angeklagte Einspruch einlegte erschien er nicht vor Gericht, nun ist der Strafbefehl rechtskräftig.
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howe Bad Berleburg. Zehn Betrügereien, zwei tateinheitlich mit Fälschung technischer Aufzeichnungen, also Veränderung von Daten, dazu eine Urkundenfälschung, ein Diebstahl und eine Unterschlagung:
Erneut nicht vor Gericht erschienen
Das ist die Bilanz, die ein 38-jähriger, ehemaliger Bad Laaspher, aufweist. Der erschien weder Anfang September noch am gestrigen Dienstag vor Gericht. Richter Torsten Hoffmann hatte für den Mann einen Strafbefehl angefertigt – ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. Dagegen legte der Angeklagte Einspruch ein, also hätte die Sache eigentlich am Dienstag noch einmal verhandelt werden müssen. Weil der 38-Jährige sich erneut der Verantwortung nicht stellte, beschloss Torsten Hoffmann die Einspruchsverwerfung gegen den Strafbefehl. Der wird also nun rechtskräftig.
Unter Verwendung des Briefkopfs der Sparkasse Wittgenstein hatte der Mann unter anderem ein Hinweis-Blatt zu Kontoauszügen erstellt. Hierin vermerkte er, dass sein Dispo-Kredit ordnungsgemäß aufgehoben und getilgt ist. Das Schreiben adressierte er an sich selbst und versandte es dann per Fax an die Ex-Frau.
PET-Flaschen statt X-Box
Somit gaukelte er dieser vor, dass er alle seine Schulden zurückgezahlt hatte. Später gab er eine fingierte Verkaufsanzeige für ein Kinderzimmer bei Ebay-Kleinanzeigen auf, konstruierte sogar einen vermeintlichen Chat-Verlauf. Das Dokument sandte er an die Ex-Frau, um der den Kauf eines Kinderzimmers für die gemeinsame Tochter vorzutäuschen. Mit der kriminellen Energie nicht genug: Ohne Kenntnis der Ex-Frau kontaktierte der Mann deren Postboten. Der möge ab sofort ihm die Post übergeben und nicht der damaligen Ehepartnerin. Außerdem verkaufte der 38-Jährige eine X-Box, wofür er 515 Euro kassierte. Später bot er die X-Box über Facebook nochmal an. Die Ware versandte er nicht. Statt einer X-Box legte der Angeklagte zwei leere PET-Flaschen und eine Dose Hundefutter hinein.
Autor:Holger Weber (Redakteur) aus Wittgenstein |
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