Zweimal ohne „Lappen“ unterwegs
Bewährungsstrafe von vier Monaten und zwei Wochen

- Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe von vier Monaten und zwei Wochen für den Vorbestraften.
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howe Bad Berleburg. Es ist die Vergangenheit, die einen 56-jährigen Bad Laaspher immer wieder einholt. Dessen Strafregister lässt erkennen, dass der Vorbestrafte schon so einiges auf dem Kerbholz hat: 22 Straftaten seit 1984, und zwar quer durch das Strafgesetzbuch. Mehrere Monate saß der Angeklagte schon im Gefängnis. Zuletzt musste sich der Mann im vorigen Jahr vor Gericht verantworten, weil er mit 2,45 Promille Alkohol auf einem Kleinkraftrad unterwegs gewesen war.
Für die vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr gab es 200 Tagessätze Geldstrafe und eine Führerscheinsperre bis 2023. Und weil genau wegen dieser Sache der „Lappen“ längst weg war, durfte sich der 56-Jährige im Juli dieses Jahres auch nicht in den Wagen setzen und Auto fahren.
howe Bad Berleburg. Es ist die Vergangenheit, die einen 56-jährigen Bad Laaspher immer wieder einholt. Dessen Strafregister lässt erkennen, dass der Vorbestrafte schon so einiges auf dem Kerbholz hat: 22 Straftaten seit 1984, und zwar quer durch das Strafgesetzbuch. Mehrere Monate saß der Angeklagte schon im Gefängnis. Zuletzt musste sich der Mann im vorigen Jahr vor Gericht verantworten, weil er mit 2,45 Promille Alkohol auf einem Kleinkraftrad unterwegs gewesen war.
Für die vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr gab es 200 Tagessätze Geldstrafe und eine Führerscheinsperre bis 2023. Und weil genau wegen dieser Sache der „Lappen“ längst weg war, durfte sich der 56-Jährige im Juli dieses Jahres auch nicht in den Wagen setzen und Auto fahren. „Er war zum Führen eines Fahrzeugs nicht berechtigt“, hieß es in der Anklage wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
56-Jähriger fährt zweimal ohne „Lappen“: Geständnis des Angeklagten
Besonders dreist: Der Bad Laaspher steuerte an jenem Juli-Tag abends das Auto und setzte sich zur Fahrt tags darauf erneut ans Steuer. Nach dem Motto: Doppelt gemoppelt hält besser. „Ich schweige“, reagierte der Angeklagte auf das Angebot von Richter Torsten Hoffmann, sich zum Vorfall zu äußern. Nach dessen Hinweis, ein Geständnis wirke sich durchaus positiv auf das zu erwartende Strafmaß aus, gestand der 56-Jährige schließlich seine Taten.
Ja ich gebe zu, dass ich gefahren bin.
56-Jähriger Angeklagter im Gericht
„Ja ich gebe zu, dass ich gefahren bin“, sagte er und verwies auf einen Tag, an dem er sich „irgendwie geärgert“ habe. Von einem Kumpel sei er gekommen, lediglich einen Kilometer habe er mit dem Auto zurückgelegt. Dass womöglich sogar Alkohol im Spiel gewesen war, vermutete der Vorsitzende, Gegenstand der Anklage war eine mögliche Trunkenheit aber nicht. „Wir kennen uns ja schon lange“, wusste Torsten Hoffmann.
56-Jähriger fährt zweimal ohne „Lappen“: Suchtberatung vorgeschlagen
Da müsse sicher auch die Suchtproblematik einmal angegangen werden. „Sie sollten mal zur Suchtberatung der Diakonie gehen“, schlug der Richter vor. Darauf die Antwort des 56-Jährigen: „Wäre nicht schlecht.“ Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten zu verhängen, schloss sich Torsten Hoffmann in seinem Urteil nicht an.
Er verurteilte den Bad Laaspher zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und zwei Wochen, machte es dem Angeklagten aber zur Auflage, 80 gemeinnützige Stunden Arbeit abzuleisten. Der Führerschein, so der Beschluss, bleibt für weitere zwei Jahre auf Eis. Immerhin erfuhr das Gericht, dass der 56-Jährige, der zuletzt arbeitslos war, in Kürze Aussicht auf Arbeit hat.
Autor:Holger Weber (Redakteur) aus Wittgenstein |
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