Brücke gerammt und den Ortsvorsteher aufgesucht
Keine klassische Flucht: Aber 20-Jähriger muss arbeiten
howe Bad Berleburg. Auf der Brücke in der Bad Berleburger Ortschaft war an jenem Tag im Mai dieses Jahres was los. Im Metallgeländer hing noch der Wagen eines 20-Jährigen, daneben standen Unglücksfahrer, Bruder und Vater. Hoch her ging es: Während der Vater seinem Sohn einen Klaps an den Hinterkopf versetzte, schimpfte der Bruder auf den Übeltäter ein. Augenzeugen sahen rasch, dass sie vom Unfallort wegkamen. Gestern musste sich der 20-Jährige vor dem Bad Berleburger Amtsgericht wegen Fahrerflucht verantworten. Weil er einen Fahrfehler begangen habe, verlas Staatsanwalt Wolfgang Nau aus der Anklageschrift, sei der junge Mann gegen ein Brückengeländer gefahren. Ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern, habe sich der Täter aus dem Staub gemacht.
Das sah der Angeklagte aber anders: »Ich habe mich darum gekümmert«, wehrte er sich. Er sei sofort zum Ortsvorsteher gefahren, den habe er persönlich aber nicht angetroffen, sondern die Großmutter. Irgendwann habe er den Brief mit der Vorladung erhalten. »Ich habe doch keinen Menschen umgefahren«, war sich der 20-Jährige keiner Schuld bewusst. Am folgenden Tag habe er nochmals Kontakt mit dem Ortsvorsteher aufgenommen. Der habe ihm dann gesagt, er müsse sich an die Polizei und die Straßenmeisterei wenden. Der Ortsvorsteher bestätigte gestern die Angaben des Beschuldigten. Auch der Technische Angestellte der Straßenmeisterei wusste zu berichten, dass einige Tage später die Freundin des Vaters des Angeklagten angerufen und Bescheid gesagt habe. Der Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßenbau NRW bezifferte den Schaden auf rund 2500 e. Die Arbeiten seien noch nicht ganz abgeschlossen, der Kontakt mit der Versicherung des Angeklagten sei aber bereits hergestellt.
Wolfgang Nau erkannte in dem Vergehen »nicht den typischen Fall von Fahrerflucht«. Der 20-Jährige habe sich gemeldet, nur nicht bei den richtigen Ansprechpartnern. »Sie müssen auf jeden Fall die Polizei benachrichtigen.« Richter Torsten Hoffmann stellte das Verfahren ein – unter der Bedingung, dass der arbeitslose Angeklagte 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableistet. »Sie haben doch Zeit«, wandte sich der Richter an den 20-Jährigen.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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