Brüder vermöbelten 22-Jährigen
Gestern im Gericht: Dauerarrest und Bewährungsstrafe für gewalttätiges Duo
howe Bad Berleburg. Gesichts- und Jochbeinprellung, Nasenbeinprellung und Schädigung des Nasenknorpels, Mittelhandfraktur, Schulterprellung, geprellte Rippen, vier bis sechs Wochen arbeitsunfähig, jüngst noch eine Operation hinter sich gebracht, weil sich die Titanplatte nicht mit dem Gewebe vertragen hatte: Das ist die brutale Bilanz einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung, die gestern vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verhandelt wurde.
Angeklagt waren zwei Brüder, ein 21-Jähriger und ein 18-Jähriger aus Erndtebrück, die im Juli vorigen Jahres bei einer Schul-Fete auf dem Sportplatz in Schameder ihr 22-jähriges Opfer übel zugerichtet haben sollen. Jedenfalls fragte sich Richter Torsten Hoffmann bereits zu Beginn der Verhandlung bei der Durchsicht der Fotos in den Akten, wie ein einziger Täter sein Opfer nur derart traktieren könne. Ein einziger Täter? Genau diese Behauptung stellte der jüngere Bruder auf. Er gab unumwunden zu, den am Boden liegenden 22-Jährigen mehrfach getreten und geschlagen zu haben. Sein älterer Bruder habe mit alledem nichts zu tun. Von vorn: An jenem Morgen, gegen 6 Uhr, gibt es zunächst einen Streit zwischen dem 18-jährigen Angeklagten und einem Zeugen. Diesen Streit will das 22-jährige Opfer schlichten. Es folgt eine handfeste Auseinandersetzung, in der die beiden Streithähne Ohrfeigen austauschen. Der Angeklagte fühlt sich bedroht, verlässt den Ort des Geschehens, mobilisiert aber per Handy seinen älteren Bruder und dessen Gefolgsleute. Eine halbe Stunde später stürmt die Bande aus dem Waldstück. Der 21-Jährige an der Spitze. Er soll, gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder, das Opfer vermöbelt haben.
»Ich habe niemanden geschlagen«, versicherte der 21-Jährige, auch der kleine Bruder betonte nochmals, er allein habe auf das Opfer eingetreten. Schutz des Bruders? Offenbar, denn zwei Zeugen, die im großen Kreis – wahrscheinlich wie die Kinder bei einer Rauferei auf dem Pausenhof – dabei gestanden hatten, hatten die Angelegenheit ganz anders in Erinnerung. Sie sagten aus, beide Brüder hätten auf das wehrlose Opfer eingetreten. Nicht nur der eine. In Widersprüche verstrickte sich indes die »Anhängerschar« der Angeklagten. Nein, niemand habe auf den Liegenden eingeschlagen, schon gar nicht eingetreten, log einer. Obwohl Judith Hippenstiel von der Siegener Staatsanwaltschaft den falsch Aussagenden ermahnte, der Angeklagte habe selbst zugegeben, dass er getreten habe, blieb der junge Mann bei seinem Statement. Judith Hippenstiel sah die gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung als erwiesen an. Zwei Zeugen hätten klar ausgesagt, beide Brüder hätten das Opfer getreten.
Mit dem beschuhten Fuß – dann liege gefährliche Körperverletzung vor. Die Aussagen der anderen Zeugen hingegen seien abgesprochen gewesen. Sie fordere für den 18-jährigen Beschuldigten einen Dauerarrest von einer Woche plus Zahlung eines Schmerzensgeldes von 600 e an das Opfer. Für den älteren, 21-jährigen Bruder, halte sie eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung für angemessen. Hinzu solle der 21-Jährige 100 Sozialstunden ableisten. Richter Torsten Hoffmann schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft voll und ganz an.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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