Diebstahl geringwertiger Sachen wurde gleich zweimal teuer
Zwei 19-jährige Wittgensteiner standen gestern vor Gericht
JG Bad Berleburg. Wie teuer auch geringwertige Sachen werden können, insbesondere wenn man sie zuvor gestohlen hat, das erfuhren gestern zwei 19-Jährige Wittgensteiner im Berleburger Amtsgericht. Zunächst saß ein Auszubildender im dritten Lehrjahr auf der Anklagebank. Stephan Stöcker von der Staatsanwaltschaft warf ihm Diebstahl in einem Siegener Bekleidungshaus vor. Einen Pullover für 19 e aus der Auslage habe der Wittgensteiner eingesteckt und nicht bezahlt, der hauseigene Detektiv habe das Kleidungsstück bei dem Mann sichergestellt, als dieser den Laden verlassen wollte.
Strafe in Höhe von 400 E für Kleider-Klau
»Es stimmt, was der gesagt hat«, ohne Ausflüchte bestätigte der Angeklagte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Die Frage des Richters Torsten Hoffmann beantwortete der junge Mann: »Es war ein Blödsinn gewesen.« Ein Kumpel, der mit ihm da gewesen sei, habe gesagt, dass er sich sowieso nicht traue. Dabei war der Wittgensteiner kein unbeschriebenes Blatt, sowohl im Allgemeinen als auch im Speziellen: Ein Verfahren wegen Sachbeschädigung gegen ihn war vor zwei Jahren eingestellt worden, bei einem Diebstahl vor anderthalb Jahren war von einem Verfahren abgesehen worden. Gestern gab es nun eine Strafe für den 19-Jährigen. »Der Rechtsgüterschutz anderer ist zu achten«, unterstrich Stephan Stöcker und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 40Tagessätzen à 15 e. Richter Torsten Hoffmann blieb in seinem Urteil deutlich darunter: 20 Tagessätze à 20 e – ein geringeres Strafmaß bei einer zugrunde gelegten höheren finanziellen Kraft des Angeklagten. Statt 600 e kostete das einmalige Tragen des 19-e-Pullovers – bis zur Ladentür – trotzdem noch immer 400 e.
Verfahren wurde gegen 100 E eingestellt
Für 14,68 e hatte die zweite Angeklagte im vergangenen Sommer Artikel in einem Wallauer Drogeriemarkt eingepackt – und nicht bezahlt. Obwohl sie genügend Geld in der Tasche hatte. Auch von der Schülerin wollte der Richter wissen, was sie zu dem Diebstahl bewogen hatte: »Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe.« »Reine Dummheit?«, war ihre eigene Mutmaßung. Sicher wusste sie hingegen etwas anderes: »Ich hab draus gelernt.« Wegen ihrer bisherigen Unbescholtenheit und auf Vorschlag ihres Verteidigers Albrecht Beitzel wurde das Verfahren gegen die Schülerin eingestellt. Einzige Auflage: Die 19-Jährige muss 100 e an die UNO-Flüchtlingshilfe überweisen. Da sich die Schülerin ihr Geld sauer beim Jobben verdient, wird diese Strafe den Lernerfolg wohl zusätzlich unterstützen.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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