Neun Monate auf Bewährung
„Du erlebst die 16 Jahre nicht mehr“

- Das Amtsgericht verurteilt einen Bad Berleburger (25) wegen Bedrohung, Körperverletzung und tätlicher Beleidigung.
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howe Bad Berleburg. Nachgestellt hat er ihr immer. Wahrscheinlich dürfte er die Trennung von der jungen Frau nicht überwunden haben. Und immer, wenn er sich betrunken hatte, vergaß er sich völlig. Die Rede ist von einem 25-jährigen Bad Berleburger, den die Staatsanwaltschaft Siegen anklagte, im Februar und März dieses Jahres eine gerade einmal 16-jährige Schülerin beleidigt, bedroht, am Körper verletzt und in der Ehre erniedrigt zu haben.
Konkret befand sich der Mann in der Nähe des Bahnhofs, als er die Frau bemerkte. Sie saß mit Freundin und Freund auf einer Bank. Er belästigte sie, spuckte sie an und betitulierte sie mit den Worten „Schlampe, Hure und Miststück“. Zur Krönung holte der 25-Jährige weit aus und schlug der Frau mit der flachen Hand auf die rechte Gesichtshälfte. „Du erlebst die 16 Jahre nicht mehr“, soll der Angeklagte gesagt haben. Das jedenfalls schilderte die 16-Jährige im Zeugenstand. Der 25-Jährige habe sie sogar mit einer Flasche Wein bedroht und so getan als wolle er sie damit schlagen.
Das war ein richtig fester Schlag
mit der flachen Hand.Angeklagte im Saal des Amtsgerichts
„Ich muss immer noch zu Terminen in die Augenklinik“, berichtete die junge Frau von Nachwirkungen der Ohrfeige. „Das war ein richtig fester Schlag mit der flachen Hand.“ Die Belästigungen, schilderte die 16-Jährige dem Gericht, hörten übrigens nicht auf. „Er ruft nachts an, droht mir. Auch Morddrohungen bekomme ich von ihm.“ Sie könne nicht allein aus dem Haus gehen ohne dass der Angeklagte irgendwo auftauche. Er schreibe sogar Freunde an und erkundige sich, wo sich die 16-Jährige gerade aufhalte. „Ja, das war alles so“, gestand der 25-Jährige seine Taten.
Mit dem Alkohol kommt der Ärger
Nachdem er der jungen Frau eine Ohrfeige verpasst hatte, ließ er sich zwei Wochen später etwas völlig Blödsinniges einfallen. Er klingelte an der Wohnanschrift der 16-Jährigen, wo aber niemand die Tür öffnete. Also rief der Angeklagte die Polizei und berichtete, er sei von der Frau vom Balkon gestoßen worden. Was natürlich nicht stimmte. „Viel Alkohol habe ich getrunken. Abends bin ich total besoffen und dann passiert sowas“, schilderte der Angeklagte. Die Beleidigung, die Ohrfeige und das Spucken gebe er zu. Auch die Sache mit dem Balkon räume er ein. „Ja, ich habe der Polizei erzählt, dass sie mich vom Balkon gestoßen hat. Ich hatte Alkohol getrunken und was geraucht“, so der Beschuldigte.
„Meinen Sie nicht, es wäre an der Zeit, eine Suchtberatung aufzusuchen?“, wandte sich Richter Torsten Hoffmann an den 25-Jährigen. „Ja. Wenn ich was getrunken habe, komme ich auf solche Ideen“, gab der dem Richter Recht. Amtsanwalt Stefan Buhl wusste aus den Akten zu berichten, dass der 25-Jährige eine „extrem hohe Rückfallgeschwindigkeit“ habe.
Vorbestraft
Denn kurz vor der Tat sei er wegen sexueller Belästigung der selben Frau zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt worden. Damals habe der Angeklagte die Zeugin ständig ans Gesäß gefasst. „Sie sind zweifach vorbestraft, das hat sie alles nicht beeindruckt“, so der Amtsanwalt. Stefan Buhl sprach von einer „unglaublichen Widerwärtigkeit“, jemanden anzuspucken. Die Zeugin leide immer noch darunter, auch psychisch. „Sie stellen nach, Sie stalken. Hören Sie auf damit, lassen Sie das jetzt sofort sein“, forderte Stefan Buhl. Seinen Antrag, neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit bestätigte Richter Torsten Hoffmann in seinem Urteil.
Der 25-Jährige soll außerdem in den nächsten Wochen zehn Termine zur Suchtberatung bei der Diakonie wahrnehmen. Ganz wichtig: Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Torsten Hoffmann und Stefan Buhl störten sich gehörig an der Perspektivlosigkeit des Mannes, der die Schule abgebrochen und keine Arbeit hat. „Momentan habe ich überhaupt keinen Plan“, so der 25-jährige Bad Berleburger ehrlich.
Autor:Holger Weber (Redakteur) aus Wittgenstein |
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