Duft-Verhandlung stank zum Himmel
Unterschlagung: Angestellte deponierte Parfüm zuhause / Gestern 1750 E Strafe verhängt
howe Bad Berleburg. Es duftete gestern herrlich im Sitzungssaal des Bad Berleburger Amtsgericht. Die Geschichte, die sich hinter dem auf dem Pressetisch aufgebauten Karton verbarg, stank indes bis zum Himmel. Vielleicht hätte fast ein Fernseher in die große Pappe gepasst, in Wahrheit lugten aus dem Paket die teuersten Gerüche von Armani bis Boss, fein verpackt in den edelsten Varianten, hervor.
Alles »ordnungsgemäß mitgenommen«
Eine diebische Elster hatte zugeschlagen. Die Angestellte grabschte über Monate in die Regale eines Wittgensteiner Einzelhandels und ließ so manchen Artikel mitgehen, der nicht niet- und nagelfest angebracht war: Parfüm, Selbstbräuner, Duschgels, Körperlotionen, Kosmetikartikel, Sonnenschutz. Die Einzelhändlerin schätzte den Warenwert auf rund 500 e. Staatsanwalt Wolfgang Nau warf der 24-jährigen Angeklagten Unterschlagung vor. Die wehrte sich vehement: Sie habe diese Sachen »ordnungsgemäß mitgenommen«, erläuterte die Beschuldigte. Ihre Chefin habe ihr erlaubt, und das sei auch in anderen Einzelhandels-Filialen dieser Art üblich, Proben mit nach Hause zu nehmen, um diese zu testen oder quasi als Werbegeschenk an Kunden weiter zu geben. Was die teuren Waren betreffe, erzählte die 24-Jährige, habe sie diese selbst gekauft, um die Tagesumsätze zu steigern. Ihre Chefin habe sie nämlich mehr oder weniger unter Druck gesetzt und ihr mitgeteilt, sie mache schlechte Umsätze. Viele Parfüms habe sie sogar von ihrer Vorgesetzten zum Geburtstag geschenkt bekommen. Wolfgang Nau wollte die Geschichte freilich nicht glauben. »So eine Einlassung habe ich in meiner Karriere noch nicht gehört«, wunderte sich der erfahrene Staatsanwalt. Er könne nicht glauben, dass eine Angestellte Waren im eigenen Laden selbst kaufe, um die Umsätze zu steigern. Amtsgerichtsdirektor Hans-Jürgen Niediek stellte laut Aktennotiz fest, in einem Jahr solle in besagtem Einzelhandel ein Verlust von rund 50000 e verbucht worden sein.
Chefin erfasste Sachen im PC
Während die Angeklagte nochmals versicherte, nichts unterschlagen zu haben, fand die Chefin des Einzelhandels für Duftartikel deutliche Worte. Durch regelmäßige Stichproben seien Warenein- und Ausgang überprüft worden. Aufgrund ihres Computer-Depot-Systems sei jeder Artikel erfasst, so dass eine Kontrolle leicht möglich gewesen sei. Zwei bis dreimal pro Woche habe sie das ausgedruckte Verkaufsprotokoll mit den Warenbeständen in den Regalen verglichen. Merkwürdig, dass stets große Differenzen aufgetaucht seien. Habe die Beschuldigte das Protokoll aufgenommen und kontrolliert, seien so gut wie keine Differenzen aufgetaucht. Zwei Zeugen brachten weiteres Licht in das dunkle Treiben der 24-Jährigen. Der Vermieter der jungen Frau erzählte, er habe sich gewundert, warum die Mülltonne mit Parfüm-Kartonagen überfüllt gewesen sei. Daraufhin habe er sich mit der Chefin in Verbindung gesetzt und ihr die Meinung gegeigt, warum die Angestellten den Betriebsmüll den nun zuhause entsorgen sollten? Die Chefin, so der Zeuge, sei verdutzt gewesen. Sie habe aber fortan geahnt, das da irgendetwas im Busch sei. Ein anderer Zeuge verriet, bei der 24-Jährigen habe er privat günstig Parfüm gekauft. Das habe sie angeboten, mit zehn Prozent Rabatt.
Staatsanwalt forderte vier Monate
Kopfschütteln bei der Chefin des Duft- und Pflege-Geschäfts: Das gebe es nicht, außerdem sei es niemals erlaubt gewesen, Waren nach Hause zu tragen. Auch keine Proben. Ihr einleuchtendes Argument: Einen Werbeeffekt könne das Proben-Angebot nur im Laden haben, nicht aber in den eigenen vier Wänden. Zu einem Geständnis ließ sich die Beschuldigte trotz fünfminütiger Denkpause gestern nicht bewegen. Wolfgang Nau forderte in seinem Plädoyer für die bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Frau eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung sowie 1500 e Strafe. »Es liegt ein grober Vertrauensmissbrauch vor«, so der Staatsanwalt. Vorsitzender Hans-Jürgen Niediek stimmte dem Antrag grundsätzlich zu, der Gesetzgeber sehe eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor, am Ende verhängte er eine Strafe von 70 Tagessätzen zu je 25 e.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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