Bewährungsstrafe für Auffahrunfall mit über 2 Promille
Endstation Puderbacher Kreisel

- Wegen eines Auffahrunfalls unter Alkoholeinfluss ist ein 47-jähriger Mann am Amtsgericht Bad Berleburg zu fünf Monaten und zwei Wochen auf Bewährung und einer Geldauflage über 2000 Euro verurteilt worden. Außerdem soll er ein Jahr und zwei Monate lang auf den Führerschein verzichten.
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howe Bad Berleburg. Der Zeuge schilderte das am Dienstag am Bad Berleburger Amtsgericht sehr detailreich: Seit geraumer Zeit habe er den Autofahrer schon in Niederlaasphe im Rückspiegel beobachtet. Und zuerst habe er gedacht, das sei ein Drängler, der immer wieder dicht auffahre, hin- und herlenke, um womöglich vorbeizurauschen. „Er fuhr schon aggressiv“, später hätten er und seine Frau aber den Eindruck gehabt, dass hier irgendwas nicht stimme.
Auffällig in Schlangenlinien gefahrenDie Folge: Im „Puderbacher Kreisel“ querte ein Fußgänger die Fahrbahn. Der erste Wagen hielt an, das Fahrzeug des Zeugen auch. Nur der vermeintliche Drängler, der brummte hinten drauf.
howe Bad Berleburg. Der Zeuge schilderte das am Dienstag am Bad Berleburger Amtsgericht sehr detailreich: Seit geraumer Zeit habe er den Autofahrer schon in Niederlaasphe im Rückspiegel beobachtet. Und zuerst habe er gedacht, das sei ein Drängler, der immer wieder dicht auffahre, hin- und herlenke, um womöglich vorbeizurauschen. „Er fuhr schon aggressiv“, später hätten er und seine Frau aber den Eindruck gehabt, dass hier irgendwas nicht stimme.
Auffällig in Schlangenlinien gefahren
Die Folge: Im „Puderbacher Kreisel“ querte ein Fußgänger die Fahrbahn. Der erste Wagen hielt an, das Fahrzeug des Zeugen auch. Nur der vermeintliche Drängler, der brummte hinten drauf. „Wir sind dann aus dem Auto ausgestiegen und haben uns unterhalten“, so der Zeuge, der sofort vorgeschlagen habe, die Autos nicht mitten auf der Bundesstraße stehen zu lassen, sondern an die Seite zu stellen. Darauf habe dann der Unfallverursacher festgestellt, dass ja der Unfallort verändert worden sei und dass der vermeintlich Geschädigte ihm rückwärts gegen die Front des Wagens gerauscht sei. „Später sagte er mir dann aber, wir sollten uns so einigen, ohne Polizei.“ Er habe nämlich Alkohol getrunken. Übrigens laut späterer Blutprobe über 2 Promille. Es dauerte 20 Minuten, da trafen die Beamten ein. Die waren bereits Augenblicke zuvor von einem Augenzeugen informiert worden, dass ein Fahrzeug im Bereich Niederlaasphe sehr auffällig in Schlangenlinien unterwegs gewesen sei.
"Deutlich mehr als nur ein Bier getrunken"
„Der Unfallverursacher hat deutlich mehr als nur ein Bier getrunken. Beim Einsteigen in sein Auto hat er offensichtliche Koordinationsprobleme gehabt“, so der Zeuge. Während sich der Angeklagte selbst, ein 47-jähriger Mann aus dem Raum Gießen, vor Gericht nicht zu dem Vorwurf der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung äußerte und lieber schwieg, bestätigte ein Polizeibeamter nach der Vernehmung vor Ort: „Ich habe deutlich Alkoholgeruch in der Umgebungsluft wahrgenommen.“ Der Angeklagte habe ihn mehrfach im Verlauf der Unfallaufnahme unterbrochen und angezweifelt, dass er es mit einem Polizeibeamten zu tun habe. „Die Sache ist dann eskaliert,“ verriet der Polizist. Wobei Richter Torsten Hoffmann diese Geschichte gar nicht hören wollte. Vor wenigen Wochen erst hatte er den 47-Jährigen per Strafbefehl wegen Widerstands und Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser Strafbefehl sollte am Dienstag in das Urteil wegen gefährlicher Straßenverkehrsgefährdung einfließen.
"Lappen" für 14 Monate weg
Torsten Hoffmann schloss sich übrigens dem Antrag von Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel an. Die hatte als Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten und zwei Wochen auf Bewährung gefordert, dazu eine Geldauflage über 2000 Euro. Besonders gravierend: Der 47-Jährige soll außerdem ein Jahr und zwei Monate lang auf den Führerschein verzichten.
Autor:Holger Weber (Redakteur) aus Wittgenstein |
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