Erndtebrücker prügelte Ehefrau auf der Straße
Gestern zu achtmonatiger Bewährungsstrafe verurteilt
vö Bad Berleburg. Wenn die Darstellung des Angeklagten ganz erheblich von der aller übrigen Zeugen abweicht, dann hat der Beschuldigte in der Regel ganz schlechte Karten. Diese Erfahrung musste gestern ein 47-jähriger Erndtebrücker machen, der im Bad Berleburger Amtsgericht zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Dem gelernten Kfz-Mechaniker legte Staatsanwalt Wolfgang Nau eine gefährliche Körperverletzung sowie zwei Bedrohungen zur Last.
Die gefährliche Körperverletzung soll sich demnach im Juli vergangenen Jahres in einer Erndtebrücker Gaststätte ereignet haben. Dort, so der Staatsanwalt, soll der Angeklagte zunächst eine 31-jährige Frau, eine frühere Freundin seiner Ehefrau, mit einem Klappmesser bedroht haben. Es kam zu einem Handgemenge, in dessen Verlauf der 47-jährige seiner 38-jährigen Gattin ein volles Bierglas an den Kopf geworfen haben soll.
Angeklagter: »Vielleicht eine Ohrfeige«
Damit nicht genug: Nach dem Hausverbot in dem Lokal ging es auf der Straße weiter, wo der Angeklagte seine Ehefrau heftig attackierte und ganz offenbar windelweich prügelte. Der Beschuldigte selbst bewertete die Vorgänge selbstverständlich ganz anders. Er habe lediglich ein Taschenmesser auf den Tisch gelegt und seiner Frau »vielleicht eine Ohrfeige« verpasst, das sei aber auch schon alles gewesen.
38-Jährige schilderte Alkoholproblem
Pech für ihn allerdings, dass die Lebensgefährtin ihn mit ihrer Aussage schwer belastete. Die 38-jährige Mutter von zwei Kindern bestätigte sowohl den Bierglaswurf als auch die Prügeleinlage und räumte vor Gericht ein, »dass ich noch ganz andere Sachen gewohnt bin«. Es sei in der Vergangenheit viel vorgefallen, besonders aggressiv sei ihr Mann geworden, wenn er Alkohol getrunken habe: »Das war im vergangenen Jahr leider sehr oft der Fall.« Gestern Morgen deutete sich lediglich an, was sich in den vier Erndtebrücker Wänden hin und wieder abgespielt haben muss.
Drohungen mit der Motorsäge
Zu den verhandelten Bedrohungen kam es nach Aussage der 38-Jährigen im September vergangenen Jahres. Per Handy kündigte der Angeklagte seiner Frau – von der er zwischenzeitlich getrennt lebte – und den Kindern an, ihnen mit der Motorsäge den Kopf abzuschneiden. Und an Heiligabend gab es in der Wohnung der wieder vereinten Familie – offenbar zur Feier des Tages – eine handfeste Keilerei.
Waren Ausraster keine Seltenheit?
Die 31-jährige Zeugin, die der Angeklagte in dem Lokal mit dem Messer bedroht hatte, unterstrich gestern, »dass die Klinge eindeutig in meine Richtung zeigte«. Die Ausraster des Angeklagten seien wegen des enormen Alkoholkonsums keine Seltenheit gewesen. Sie verdanke ihr Leben nur einem Bekannten, der mit am Tisch gesessen habe und rechtzeitig eingeschritten sei. Staatsanwalt Wolfgang Nau sprach von »einem klaren Sachverhalt und eindeutigen Zeugenaussagen«. Da der Angeklagte zuvor nur unwesentlich strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, halte er die Mindeststrafe noch für angemessen. Nau beantragte eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Diesem Antrag schloss sich Richter Torsten Hoffmann in seinem Urteil an. »Sie kamen verbal offensichtlich nicht durch«, stellte der Richter fest und nahm sich den Angeklagten abschließend zur Brust. Wenn dieser in den nächsten drei Jahren in irgendeiner Form straffällig werde, »dann marschieren Sie in den Knast«. Gestern jedoch verließ er den Gerichtssaal als freier Mann: Nach der Verhandlung ging der 47-Jährige mit seiner Ehefrau wieder gemeinsame Wege.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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