Geschwindigkeits-Test zwischen Theorie und Praxis
19-jähriger Berleburger: Verfahren gegen Geldbuße eingestellt
JG Bad Berleburg. Wenn einem Motorroller ohne Besatzung auf einem Rollenprüfstand bei der Polizei durch digitale Messung und anhand der Drehzahl ermittelt eine theoretische Höchstgeschwindigkeit von 71,6 Kilometer pro Stunde attestiert wird, ist der dann automatisch und praktisch für ein 50-Stundekilometer-Fahrzeug zu schnell? Damit musste sich Richter Torsten Hoffmann jetzt in Berleburg beschäftigen. Ein 19-jähriger Berleburger war mit seinem Roller im Mai in Berghausen erwischt worden. Recht frisch hatten die Wittgensteiner Beamten dabei das neue Messgerät im Einsatz.
Rechtsanwalt Norbert Hartmann, der den Berleburger verteidigte, wollte geklärt wissen, welche Verbindlichkeit diese theoretisch erreichbare Höchstgeschwindigkeit überhaupt habe. Nach seinem Erachten werde hier nicht beachtet, dass normalerweise jemand auf dem Roller sitze, dessen Gewicht eine zusätzliche Belastung darstelle. Hinzu kam in dem speziellen Fall auch noch eine langwierige Lebensgeschichte des neun Jahre alten Zweirads. Der Angeklagte hatte das Fahrzeug als 50er-Roller 2003 gekauft, es dann auf 25 Kilometer pro Stunde gedrosselt und im vergangenen Herbst wieder entdrosselt zum 50er-Roller – den der Berleburger mit seinem Autoführerschein ja auch bewegen dürfte. Die Entdrosselung bedeute, so Norbert Hartmann, der Roller sei »in den ursprünglichen Zustand versetzt worden«. Der TÜV habe das in Augenschein genommen, den Roller Probe gefahren und mit der TÜV-Bestätigung sei das Fahrzeug versichert worden.
Genau konnte das Problem mit dem Rollenprüfstand diesmal noch nicht geklärt werden, aber der Angeklagte und sein Verteidiger waren auch mit einer Verfahrenseinstellung gegen eine Geldbuße in Höhe von 250 e einverstanden. Insbesondere als Torsten Hoffmann dem jungen Mann klar machte, dass er dabei keine Punkte in Flensburg bekomme.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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