»Ich konnte den nie leiden, aber danach war es ganz aus«
Gezielt mit dem Auto gegen Menschen im Oberen Lahntal?
JG Bad Berleburg. Angeklagt war eine Tat um halb Drei morgens. Der Angeklagte ging davon aus, dass das Ganze um Mitternacht passiert war. Zeuge Nummer Eins meinte, es sei wohl sieben oder acht Uhr abends gewesen. Zeugin Nummer Zwei war sich sicher, dass es gegen zehn Uhr war, als die Geschichte passierte.
Tragisch, dass sich all die Zeitangaben gestern vorm Berleburger Jugendgericht auf ein und denselben Tatvorwurf bezogen. Und ähnlich verwirrend, wie dieses Detail vermuten lässt, war denn auch die gesamte Verhandlung. Wobei dem Staatsanwalt Wolfgang Nau doch eines klar wurde: Die angeklagte einfache Nötigung im Straßenverkehr war als Vorwurf zu harmlos, stattdessen müsse man ein Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr in Betracht ziehen. Das sah der Richter Torsten Hoffmann genauso und verwies das Verfahren gestern an das Berleburger Jugendschöffengericht. Dann darf er sich selbst mit zwei Laienrichtern noch mal mit der schwierigen Materie beschäftigen. Die unumstößlichen Fakten: Der erste Vorfall ereignete sich Ende Februar 2002, der zweite Anfang März; Hauptpersonen ein heute 20-Jähriger – gestern Angeklagter – und ein heute 21-jähriger – gestern Zeuge. Alle aus dem Oberen Lahntal.
Echt ehrlich: »Ich wollte ihn schwarten«
Der Angeklagte erinnerte sich folgendermaßen: Bei dem ersten Fall sei er hinter einem Pkw hergefahren, den er auf der Bundesstraße 62 zwischen Holzhausen und Saßmannshausen habe überholen wollen. Dreimal habe dabei der Fahrer versucht, ihn von der Straße abzudrängen, dennoch habe er ihn schließlich überholt, sei vor ihm eingeschert, rechts ran gefahren und habe den anderen zur Rede stellen wollen: »Ich wollte ihn schwarten, da bin ehrlich.« Dazu sei es nicht gekommen, weil der frisch Überholte über Stock und Stein an ihm vorbeigerast sei. Eine Woche später habe er dann auf dem Hohlen Weg ganz normal gedreht und sei ganz normal auf der innerörtlichen Feudinger Straße einem anderen Auto entgegen gefahren. Dass darin der Fahrer aus dem ersten Vorfall gesessen habe, habe er erst später erkannt. Er habe allerdings, so der Angeklagte, nichts falsch gemacht: »Den ganzen Abend sind wir uns entgegen gekommen.«
Der andere Fahrer erinnerte sich gestern als Zeuge anders: Beim ersten Vorfall habe er eine Freundin aus dem Oberen Lahntal ins Banfetal fahren wollen. In Bermershausen habe sich dann ein Auto vor ihm auf der Straße quergestellt, deshalb sei er schließlich über Steinbach ins Banfetal gefahren. Dabei sei ihm das Auto gefolgt, das sich in Bermershausen quer gestellt hatte. Bei dessen Überholversuchen auf der Bundesstraße 62 habe er ihn nicht vorbei gelassen. Am Ortseingang Saßmannshausen habe der andere ihn dann doch überholt, links an der Verkehrsinsel vorbei. Sofort dahinter habe sich der andere erneut quergestellt, nur rechts über den Bürgersteig habe er einer Kollision entgehen können. Haargenau wie eine Woche später. Auch auf dem Feudinger Hohlen Weg war seine einzige Ausweichmöglichkeit der Bürgersteig, weil ihm der Andere als Gegenverkehr auf der eigenen Fahrbahn entgegengekommen sei.
Frau war der Stein des Anstoßes
Der Grund für die offensichtlich persönlichen Differenzen zwischen den beiden: Die Freundin, die dem Angeklagten damals etwa zeitgleich den Laufpass gegeben hatte, und nun desöfteren mit dem Anderen unterwegs war. »Ich konnte den nie leiden, aber danach war es ganz aus«, gab der Angeklagte dem Gericht einen tiefen Blick in sein Seeelenleben.
»Ich bring' dich um« in Wort und SMS
Auch die Frau des Anstoßes war gestern im Gericht. Beide Male hatte sie in dem bedrängten Auto gesessen und erinnerte sich auch an andere Geschichten. Etwa als der Angeklagte sie mal in Feudingen zugeparkt hatte und sie sich vor dem wütenden Ex-Freund dann mit einem Bekannten ins nahe gelegene Feudinger Feuerwehrhaus rettete. Schließlich habe sie Angst vor dem gehabt, der habe ihr ein paarmal nach der Trennung gesagt und gemailt: »Ich bring' dich um.«
Führerschein wurde gestern eingezogen
Insbesondere das aggressive und gefährliche Entgegenkommen auf dem Hohlen Weg, das gezielte Einsetzen des Autos als Waffe und das bewusste In-Kauf-Nehmen auch schwerer Verletzungen bei den Bedrohten veranlasste dann Wolfgang Nau zu seinem Antrag. Richter Torsten Hoffmann sah das genau so, verwies das Verfahren aber nicht nur ans Schöffengericht weiter, sondern ließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch den Führerschein des Angeklagten einziehen. Also wenigstens fürs Erste: Entwarnung auf den Oberlahntaler Straßen, die offenbar gefährlicher sind, als man sich vorstellt.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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