Im zweiten Anlauf Strafe doch noch angenommen
jg Bad Berleburg. Vor zweieinhalb Monaten beschäftigte sich das Berleburger Amtsgericht schon einmal mit einem Unfall in der Feudinger Dorfmitte. Angeklagt war ein 73-jähriger Kreuztaler, der beim Rückwärtsausparken ein zweites Auto touchiert, sich dann den Schaden angeguckt und anschließend doch ohne weitere Maßnahmen vom Unfallort entfernt haben sollte. Der Schaden betrug gut 1700 Euro. Zum Urteil kam man im Juni nicht, stattdessen wollte der Angeklagte ein Gutachten, ob die zwei Fahrzeuge gemeinsam in die Geschichte und in die Schadenslage dieses Unfalls einzupassen waren.
Gestern traf man sich also wieder im Berleburger Herrengarten. Der Kreuztaler behauptete weiterhin, dass er nichts mit einem Unfall zu tun habe. Eine eigentümliche Erklärung für das Anhalten nachdem er zunächst vom Café-Parkplatz ausgeparkt hatte, konnte der 73-Jährige auch bieten. Er habe noch einmal angehalten und sei ausgestiegen, um sich den Namen des Cafés einzuprägen, das habe er nämlich weiterempfehlen wollen, weil hier der Kuchen so gut gewesen sei. Mit einer Schadensbegutachtung an einem anderen Auto habe das überhaupt nichts zu tun gehabt.
Die Beobachtungen eines Zeugen, der das mutmaßliche Unfallgeschehen gut im Blick hatte, auch wenn er die beschädigte Seite des touchierte Fahrzeugs nicht sehen konnte, fielen indes ganz anders aus. Er schilderte, wie das Auto des Kreuztalers ausparkte und dann vermutlich das zweite, auf der anderen Straßenseite - vor einer Metzgerei - geparkte Auto berührte. Daraufhin habe der Pkw des Kreuztalers, dessen Autonummer der Zeuge notierte, vorm geschädigten Fahrzeug angehalten, der Mann sei ausgestiegen und habe wohl den Schaden am anderen Auto begutachtet, offensichtliche Blicke in Richtung des Cafés habe er nicht gesehen.
Volker Hopfner als Verteidiger des Kreuztalers ignorierte diese klar formulierte Wahrnehmung und bemängelte in dieser Aussage zuviele Mutmaßungen. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel sah die Sache anders. Für sie mache es doch gerade die Ehrlichkeit des Zeugen aus, dass er Mutmaßungen als solche kennzeichne. In den eigens erstellten Gutachten stand wohl, dass man die minimalen Spuren am Auto des mutmaßlichen Täters sehr wohl in Einklang bringen könne mit den deutlich größeren Schäden an dem anderen Auto. Doch der Gutachter kam gar nicht mehr dazu, seine Erkenntnisse vorzustellen. Bevor die Frau des Angeklagten als Zeugin mit einer möglicherweise falschen Aussage die Schilderungen ihres Mannes untermauern konnte, machte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel deutlich, dass der Angeklagte seinen Einspruch gegen den ergangenen Strafbefehl sehr wohl noch zurückziehen könne. Nach Beratungen mit seinem Anwalt tat der Angeklagte das auch wirklich. So kam die ursprünglich ausgeworfene Sanktion aus dem Strafbefehl zum Tragen: Demnach muss der Kreuztaler nun eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 30 Euro für die Unfallflucht und eine Geldbuße von 35 Euro für den Unfall an sich zahlen, zudem muss der Mann insgesamt sechs Monate auf seinen Führerschein verzichten.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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