Kein sexueller Missbrauch: Initiative der 14-Jährigen
Verfahren gestern eingestellt: 500 E Strafe
howe Bad Berleburg. Um einen angeblichen sexuellen Missbrauch sollte es gestern bei einer Verhandlung im Bad Berleburger Amtsgericht gehen, in Wahrheit formulierte Staatsanwalt Wolfgang Nau in seiner Anklageschrift, der Beschuldigte, ein Mann Mitte 30, habe die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers ausgenutzt.
Mädchen wurde sogar schwanger
Im Klartext: Laut Aktenlage soll das 14-jährige Mädchen im April und Mai vorigen Jahres mit dem bedeutend älteren Angeklagten freiwillig Geschlechtsverkehr gehabt haben. Ihr Wille sei es drei Wochen später nochmals gewesen, mit dem Beschuldigten ins Bett zu gehen. Die 14-Jährige wurde schwanger, die Schwangerschaft musste sie abbrechen. Die Initiative zu der Beziehung, das kristallisierte sich gestern im Sitzungssaal des Amtsgerichts heraus, war jedesmal von der Minderjährigen ausgegangen. Was die sexuelle Selbstbestimmung des »Opfers« betrifft, stellte Amtsgerichtsdirektor Hans-Jürgen Niediek »eine bedenkliche Unreife der Zeugin« fest. Wolfgang Nau gab noch vor der Beweisaufnahme zu bedenken, dass es für alle Beteiligten nicht angenehm sei, die ganze Vorgeschichte der Sache aufzurollen.
Angeklagter verlor seinen Job
Und das hätte freilich geschehen müssen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich auf eine Geldstrafe über 500 e und die darauf folgende Einstellung des Verfahrens nach § 153a. Der Angeklagte war bereits gesellschaftlich bestraft worden: Er hatte wegen dieser Sache seinen Arbeitsplatz als Kraftfahrer verloren.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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