Amtsgericht Bad Berleburg
Kirchenaustritt? Ja, aber später!

- Das Amtsgericht in Bad Berleburg befindet sich ab sofort im Corona-Modus. Nach den Verhandlungen vor dem Strafgericht am Dienstag sollen die Termine nun deutlich heruntergefahren werden. Archivfoto: Holger Weber
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howe Bad Berleburg. Amtsgerichtsdirektor Olaf Wunderlich bat am Dienstag beim kurzfristig anberaumten Pressegespräch die Bevölkerung um Verständnis: „Der Öffentlichkeitsgrundsatz hat bei uns einen hohen Stellenwert.“ Dennoch bleibe auch der Justiz in diesen Tagen nicht anderes übrig, als in den „sehr eingeschränkten“ Modus zu wechseln. Aktuell schon gibt es in Bad Berleburg im Gerichtsgebäude erhebliche Einschränkungen im Dienstbetrieb.
Nach dem Treffen des Justizministeriums mit allen Mittelbehörden am Dienstag hat sich daran auch nichts geändert. „Eine Schließung des Amtsgerichts soll es nicht geben. Wir werden den Dienstbetrieb aufrecht erhalten“, so Olaf Wunderlich. Schon allein aufgrund des Justizgewährungsanspruchs sei eine Schließung gar nicht möglich.
howe Bad Berleburg. Amtsgerichtsdirektor Olaf Wunderlich bat am Dienstag beim kurzfristig anberaumten Pressegespräch die Bevölkerung um Verständnis: „Der Öffentlichkeitsgrundsatz hat bei uns einen hohen Stellenwert.“ Dennoch bleibe auch der Justiz in diesen Tagen nicht anderes übrig, als in den „sehr eingeschränkten“ Modus zu wechseln. Aktuell schon gibt es in Bad Berleburg im Gerichtsgebäude erhebliche Einschränkungen im Dienstbetrieb.
Nach dem Treffen des Justizministeriums mit allen Mittelbehörden am Dienstag hat sich daran auch nichts geändert. „Eine Schließung des Amtsgerichts soll es nicht geben. Wir werden den Dienstbetrieb aufrecht erhalten“, so Olaf Wunderlich. Schon allein aufgrund des Justizgewährungsanspruchs sei eine Schließung gar nicht möglich. Fakt ist: Bad Berleburg fährt auf Sparflamme. Nur noch dringliche, eilige Angelegenheiten sollen erledigt werden. Darunter fallen etwa einstweilige Anordnungen und Verfügungen oder Sorgerechtssachen. Alles andere wird rigoros eingeschränkt. Das wiederum heißt, dass auch die – insbesondere öffentlichen – Termine in der aktuellen Phase des „Covid-19“ heruntergefahren werden. Olaf Wunderlich verriet, dass allein die Familiensachen zu 90 Prozent ausfallen würden. Bei den Strafsachen liegt das grundsätzlich im Ermessen eines jeden Richters. Für den gelte nämlich der Grundsatz der Unabhängigkeit. „Ich kann dem Amtsrichter keine Vorschriften machen.“
Und dennoch, so der Amtsgerichtsdirektor, habe man dieser Tage zusammengesessen und sei sich einig darüber gewesen, auch bei den Strafsachen die Termine zu reduzieren. Letztlich wird also im Einzelfall entschieden, welche Verhandlung dringend stattfinden muss. Kriterien sind etwa, ob jemand mit Haft rechnen muss oder ob das Verfahren an sich bereits lange dauert. Was die Öffentlichkeit anbetrifft, so kann die im Gericht bei Strafverhandlungen nicht einfach ausgeschlossen werden. „Die Öffentlichkeit muss grundsätzlich gewahrt sein“, erläuterte Olaf Wunderlich. Dennoch werde man den Betrieb hier einschränken.
Bei eiligen Sachen dürften Besucher auch das Gerichtsgebäude betreten. Bei eiligen Sachen, versteht sich. „Kirchenaustritte sind erst einmal nicht möglich. Das muss später geschehen“, sagte der Direktor des Amtsgerichts.
Jeder, der ins Amtsgericht wolle, solle telefonisch Termine vereinbaren. „Ich appelliere da an das Verständnis der Bürger.“ Die aktuelle Situation erfordere leider diese Schritte. „Das ist ja eigentlich gegen unsere Praxis, aber im Moment ist das alles nicht anders möglich.“ Im Übrigen, das teilte Olaf Wunderlich auch mit, sollten sich diejenigen Besucher mit eiligen Anliegen nicht wundern, wenn sie im Eingangsbereich von den Wachtmeistern die wichtigen drei Fragen gestellt bekämen: Hatten Sie Kontakt zu Infizierten? Haben Sie ein Risikogebiet besucht? Zeigen Sie Krankheitssymptome?
Autor:Holger Weber (Redakteur) aus Wittgenstein |
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