Langfristige Suche nach Opfer führte ins Gericht
jg Bad Berleburg. Gleich mehrfach kurios war die Unfallflucht, die gestern im Berleburger Amtsgericht verhandelt wurde. Ein 54-Jähriger sollte sich für diese verantworten. Im März hatte er auf einem Berleburger Firmenparkplatz an einem Freitagmorgen vor der Frühschicht ein Auto touchiert. Er habe das Fahrzeug nicht gekannt, habe jedoch seine Telefonnummer hinterm Scheibenwischer zurückgelassen und versucht, bei Kollegen und am Arbeitsplatz den Fahrer des beschädigten Autos zu finden. Auch in der Pause habe er nach dem Auto geschaut, aber als er fertig geworden sei mit der Arbeit, sei das Auto weg gewesen. Weiter habe er privat versucht, den Fahrer zu ermitteln.
Am darauffolgenden Tag habe er erneut arbeiten müssen, wiederum habe er an der Arbeit versucht, den Namen herauszufinden. An jenem Samstag stellte nun auch der Geschädigte fest, dass sein Auto eine Macke am Kotflügel hatte. Er nahm an, das Ganze sei in Bad Laasphe bei einem der Supermärkte passiert. Daraufhin ging er zur Polizei, wo man den Schaden taxierte, fotografierte und auf 500 Euro schätzte. Am Sonntag hatte der Unfallverusacher dann endlich den Namen des Geschädigtene herausgefunden. Er telefonierte mit dem Mann, dieser meldete tags drauf der Polizei den Namen des geständigen Sünders. Zuende ging die Geschichte damit, dass der Schaden, der nach Gutachten abgerechnet wurde, sich plötzlich auf knapp 3500 Euro belief, mittlerweile gab es noch Macken an beiden Türen auf der Seite des beschädigten Kotflügels. Schäden, die die Polizei zuvor definitiv nicht gesehen hatte.
Dennoch bekam der Geschädigte das Geld ausbezahlt. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel erkannte die Bemühungen des Täters an, den Unfallgeschädigten ausfindig zu machen, und auch die Tatsache, dass es ansonsten wahrscheinlich für die Polizei schwierig gewesen wäre, überhaupt einen Täter zu ermitteln. Dennoch mahnte die Frau von der Staatsanwaltschaft: Es wäre das Beste gewesen, wenn der Mann sofort die Polizei gerufen hätte. Bisher war dieser weder verkehrs- noch strafrechtlich in Erscheinung getreten. deshalb beantragte Judith Hippenstiel die vorläufige Einstellung des Verfahrens. Endgültig wird es eingestellt, wenn der Mann eine Buße von 500 Euro bezahlt hat.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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