Mit 3,16 Promille im Blut auf Polizeiwache randaliert
33-Jähriger wurde gestern zu Bewährungsstrafe verurteilt
vö Bad Berleburg. Wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte war der 33-jährige Mann, der gestern auf der Anklagebank des Bad Berleburger Amtsgerichtes Platz nahm, nicht zu belangen. Denn die Tat, die zur Verhandlung stand, beging der ehemalige Matrose »im Vollrausch«, wie es Oberamtsanwalt Benjamin Schneider formulierte. Satte 3,16 Promille Alkohol im Blut standen für den 33-Jährigen zu Buche.
Im Juni vergangenen Jahres erlitt der Angeklagte nach eigenen Angaben einen »absoluten Kontrollverlust«. Er habe sogar nicht gemerkt, dass ihm eine Schnittwunde am Arm genäht worden sei. Was sich letztlich an dem Sommertag in einer Bad Berleburger Ortschaft abspielte, das schilderten gestern die 29-jährige ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten sowie ein Polizeibeamter. Demnach war der stark betrunkene Angeklagte mit seiner Lebensgefährtin in Streit geraten und hatte die Frau mit einer Gardinenstange bedroht. Die 29-Jährige konnte den Versuch jedoch abwehren – wegen des enormen Alkoholgenusses ihres Partners ein relativ leichtes Unterfangen.
Der heute 33-Jährige stürzte und verletzte sich an einer Glasscherbe am Unterarm. Da er sich im Bad Berleburger Krankenhaus allerdings weigerte, sich behandeln zu lassen, wurde die Polizei eingeschaltet. Im Krankenhaus sei der Angeklagte relativ einsichtig gewesen, so ein Polizeibeamter gestern vor Gericht, als es dann jedoch zurück zur Wohnung der Lebensgefährtin gegangen sei, »wurde er sehr aggressiv«. Die Ordnungshüter erteilten einen Hausverweis und nahmen den Mann mit zur Wache.
Dort angekommen, wurde der 33-Jährige ausfällig und griff einem der Polizisten sehr schmerzhaft in die Weichteile. Die frühere Lebensgefährtin gab zu Protokoll, dass es bereits zuvor wiederholt zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen zwischen ihr und ihrem Freund gekommen sei. Dies führte sie in erster Linie auf das Alkoholproblem des Angeklagten zurück.
Was den Vertreter der Staatsanwaltschaft zu der Feststellung veranlasste, dass sich der 33-Jährige »vorsätzlich berauscht« habe, schließlich seien ihm die Folgen seines Alkoholkonsums bekannt gewesen. Oberamtsanwalt Benjamin Schneider forderte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und die Zahlung von 500 e an eine gemeinnützige Einrichtung. Amtsgerichtsdirektor Hans-Jürgen Niediek beließ es bei vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 400 e Geldbuße an den DRK-Kreisverband Wittgenstein. Der Angeklagte habe das Nötige unternommen, »um die Dinge in den Griff zu bekommen«. Der 33-Jährige erklärte, dass er mittlerweile in Lüdenscheid lebe, »keinen Tropfen mehr trinkt« und wieder regelmäßig arbeite.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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