»Mit einigen Bauchschmerzen« blieb es bei der Geldstrafe
Flaschenwurf nach Jungschützenfest: 23-Jähriger verurteilt
vö Bad Berleburg. Der Flaschenwurf im Anschluss an ein Wittgensteiner Jungschützenfest, der bereits im Dezember vergangenen Jahres das Bad Berleburger Amtsgericht beschäftigte (die Siegener Zeitung berichtete), stand gestern Morgen erneut zur Verhandlung an. Auf der Anklagebank ein 23-jähriger Bad Berleburger, für den eine Haftstrafe durchaus im Bereich des Möglichen lag, weil er nach einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis noch unter Bewährung stand.
Dazu kam es nicht, so viel vorab. Der gelernte Stahlbetonbauer wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 25 e verurteilt. »Mit einigen Bauchschmerzen«, wie Amtsgerichtsdirektor Hans-Jürgen Niediek in seiner Urteilsbegründung feststellte. Das gestrige Geschehen drehte sich in erster Linie um die Frage, ob dem Angeklagten eine vorsätzliche oder eine fahrlässige Körperverletzung vorzuwerfen sei. Das Problem an der Sache: Zu den Vorgängen im Mai vergangenen Jahres äußerte sich ein gutes Dutzend Zeugen, doch den Flaschenwurf, um den es in erster Linie ging, den hatte niemand so recht beobachtet.
Der Angeklagte räumte zwar ein Handgemenge und einige laute Worte mit einem anderen Besucher des Schützenfestes ein. Für ihn sei die Sache danach erledigt gewesen, »eine Flasche habe ich mit Sicherheit nicht geworfen«. Der Geschädigte, ein 38-jähriger Bad Berleburger, der eine Nasenbeinprellung sowie Schürfwunden, Hornhaut- und Netzhautanriss davon trug, sagte aus, »dass ich eine Ausholbewegung gesehen habe, aber nicht, wer die Flasche geworfen hat«. Es sei eine Angelegenheit von Sekundenbruchteilen gewesen.
Auch der Bekannte des 38-Jährigen, ein 33 Jahre alter Bad Berleburger, konnte den Vorfall nicht vollends aufklären. Er sei in das Handgemenge verwickelt gewesen, »einen Wurf habe ich definitiv nicht gesehen«. Viel ergiebiger waren die Befragungen der übrigen Zeugen, die Angeklagter und Geschädigter benannt hatten, auch nicht. Ein Festbesucher stand »mit dem Rücken zum Geschehen«, ein anderer konnte »aus dem Pulk heraus nichts erkennen« und ein Dritter musste seinem erheblichen Alkoholkonsum Tribut zollen: »Ich habe, ehrlich gesagt, nichts mehr gesehen.«
Bewährungshelfer Reinhold Vater attestierte dem Angeklagten, dass der 23-Jährige »pflegeleicht« sei. Er ziehe immer voll mit, versuche, Probleme der Vergangenheit aus der Welt zu räumen und seine Finanzen zu ordnen. Staatsanwalt Wolfgang Nau argumentierte in seinem Plädoyer, dass dem Angeklagten letztlich nicht nachzuweisen sei, dass er eine Person bewusst verletzen wollte. Das Kerngeschehen – nämlich der Flaschenwurf aus der Richtung des Angeklagten – stehe jedoch fest.
Wolfgang Nau beantragte wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 25 e. Richter Hans-Jürgen Niediek folgte dem Antrag des Staatsanwaltes und ermahnte den 23-Jährigen, sich künftig zu beherrschen. Die Geldstrafe sei nur aufgrund seiner aktuell schwierigen finanziellen Lage relativ niedrig ausgefallen.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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