Mit knapp 2,2 Promille von Berleburg nach Laasphe
jg Bad Berleburg. Wenn man mit einem Blutalkoholwert von knapp 2,2 Promille ohne Unfall von Bad Berleburg nach Bad Laasphe fahren kann, dann ist das schon eine beachtliche Leistung. Weniger Eindruck machte das gestern allerdings auf den Richter und die Oberamtsanwältin im Berleburger Amtsgericht. Judith Hippenstiel wusste als Frau von der Staatanwaltschaft, dass es oftmals den übrigen umsichtigen Autofahrern zu danken ist, dass es bei einer solchen Trunkenheitsfahrt nicht zu Unfällen kommen. Richter Torsten Hoffmann wunderte sich zudem, wenn man das mit diesen Werten schaffe, dann müsse man den Alkohol schon sehr gewohnt sein.
„Es tut mir leid und ich schäme mich sehr“, gab die 47-jährige Angeklagte aus Bad Berleburg die Tat unumwunden zu. Sie habe am Abend vorher Wodka getrunken und dann an ihrem freien Tag auch morgens noch Bier, sie habe nämlich gedacht, sie bräuchte nicht vor die Tür. Dann habe sie nachmittags um halb Drei jedoch ihren Sohn in Bad Laasphe holen müssen. Dort wurde sie dann auch angehalten. Schlecht war gestern für die Angeklagte, dass sie schon im vergangenene Jahr einmal betrunken den Straßenverkehr gefährdet hatte. Erst im April hatte die Frau ihren Führerschein nach einem so genannten Idiotentest wieder bekommen, schon Mitte Juli kam es zur gestern angeklagten Tat.
Judith Hippenstiel sagte der Angeklagten auf den Kopf zu, dass sie wohl Alkoholikerin sei, sie müsse gegen das Problem medizinisch und psychologisch angehen. Die Oberamtanwältin forderte auch wegen der schnellen Rückfallgeschwindigkeit der Angeklagten eine fünfmonatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Zudem solle die Frau eine 2000-Euro-Geldstrafe zahlen und noch weitere 17 Monate auf ihren Führerschein verzichten. Größtenteils schloss sich Richter Torsten Hoffmann in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an, lediglich die Geldstrafe fiel mit 1500 Euro ein wenig moderater aus. Nach einem Rechtsmittelverzicht der beiden Seiten, wurde das Urteil gestern noch rechtskräftig.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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