Nach Betrügereien soll Laaspher ins Gefängnis
jg Bad Berleburg. Unter vier abstrusen Falschnamen meldete sich ein Laaspher Hartz-IV-Empfänger in 2006 und 2007 über mehrere Monate hinweg bei der Telekom an, wobei es ihm nicht ums Telefonieren ging, sondern ums Computerspielen im Internet. Er sei damals spielsüchtig gewesen, so die Erklärung des 35-Jährigen, der sich gestern wegen vierfachen Betrugs im Berleburger Amtsgericht verantworten musste. Insgesamt war dadurch ein Schaden von knapp 2100 Euro entstanden.
Auch wenn sich der Angeklagte schuldbewusst gab und die Taten einräumte, beeindruckte das die Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel wenig. Schließlich konnte man die Taten sowieso relativ einfach nachweisen. Außerdem hatte der Angeklagte alle Taten begangen, während er unter Bewährung stand, zeitweise waren sogar drei Bewährungsstrafen offen. Solche Anhäufungen von Bewährungsstrafen gibt es normalerweise in Bad Berleburg nicht. Nach zweien in 2002 und 2003 hatte das Berleburger Amtsgericht in 2004 eine Haftstrafe gegen den Laaspher verhängt, die dieser verbüßen sollte. Eine Berufung in Siegen ergab, dass man ihm stattdessen tatsächlich die dritte Bewährung aufeinanderstapelte. Da die Telekom jedoch erst sehr spät Anzeige erstattete, wurde die Tatsache dem Laaspher nicht mehr gefährlich, weil alle Bewährungsfristen schadlos abgelaufen waren.
Der zu spät entdeckte Bewährungsversager konnte indes gestern nicht mehr auf Verständnis hoffen. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel sah vor allem, dass seine Taten gern unter Alkoholeinfluss passierten: „Das sollte Ihnen Angst machen, mir macht es jedenfalls Angst“, sagte die Frau von der Staatsanwaltschaft zum Angeklagten. Sie forderte für die Betrügereien eine 14-monatige Haftstrafe ohne Bewährung. Richter Torsten Hoffmann verhängte im Urteil eine einjährige Freiheitsstrafe, „am Vollzug geht meiner Meinung nach wirklich kein Weg mehr vorbei“. Eine positive Sozialprognose könne er dem Angeklagten wirklich nicht stellen.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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