Nach Obduktion wohl keine Anklage wegen Tötung

- In diesem Haus an der Emil-Wolff-Straße in Bad Berleburg kam der 60-Jährige in der Nacht zum Samstag nach einem Saufgelage zu Fall. Die Umstände des Sturzes wird die Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen klären. Foto: vö
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vö - Der 42-jährige gebürtige Wingeshäuser, der seit Samstag in der Justizvollzugsanstalt Attendorn einsitzt, muss wohl keine Anklage wegen vorsätzlicher Tötung eines 60-jährigen Mannes fürchten, mit dem er zuvor in einem Bad Berleburger Schlichthaus intensiv Alkohol konsumiert hatte. Dies erklärte der ermittelnde Staatsanwalt Stephan Krieger am Mittwochmorgen auf Anfrage der Siegener Zeitung. Die Obduktion in der Gerichtsmedizin in DortmIn zwei bis drei Wochen sollen die Ermittlungen in der Sache abgeschlossen sein. Wobei die Staatsanwaltschaft vor der denkbar schwierigen Aufgabe steht, das Geschehen in der Nacht von Freitag auf Samstag in dem Mehrfamilienhaus an der Bad Berleburger Emil-Wolff-Straße zu rekonstruieren. Gab es tatsächlich eine Auseinandersetzung? Welchen Grund gab es für einen möglichen Streit? Wer hat damit angefangen?und habe ergeben, dass sich der 60-Jährige, der am Sonntagabend im Siegener Jung-Stlling-Krankenhaus verstorben war, die schweren Verletzungen wohl bei einem Sturz zugezogen habe.
Keine knöcherne Schädelverletzung
Die Hämatome stimmten mit der Aufschlagstelle überein und zudem sei keine knöcherne Schädelverletzung - wie sie bei Körperverletzungen vorkomme - festgestellt worden. Zudem soll der 60-Jährige in der Nacht zum Samstag gegenüber den Rettungssanitätern selbst gesagt haben, dass er lediglich gestürzt sei. Als er nach Siegen gefahren wurde, war er noch bei Bewusstsein. Stephan Krieger: ?Von vorsätzlicher Tötung kann auf dieser Basis überhaupt keine Rede sein. Wir werden in den nächsten Wochen zu prüfen haben, ob eine fahrlässige Tötung oder unterlassene Hilfeleistung in Betracht kommen.?
Abschluss der Ermittlungen in zwei bis drei Wochen
Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass man nicht ausschließe, dass der Verstorbene aufgrund seines völlig unkontrollierten Alkoholkonsums bereits öfter gestürzt sei. Die Gesundheitsprognose für den Mann sei eine sehr schlechte gewesen, weil auch die Organe durch die Alkoholsucht bereits stark angegriffen gewesen seien. Der 60-Jährige stammt aus Halle an der Saale und war nicht in Bad Berleburg gemeldet. In zwei bis drei Wochen sollen die Ermittlungen in der Sache abgeschlossen sein. Wobei die Staatsanwaltschaft vor der denkbar schwierigen Aufgabe steht, das Geschehen in der Nacht von Freitag auf Samstag in dem Mehrfamilienhaus an der Bad Berleburger Emil-Wolff-Straße zu rekonstruieren. Gab es tatsächlich eine Auseinandersetzung? Welchen Grund gab es für einen möglichen Streit? Wer hat damit angefangen?
Altstrafe muss noch abgesessen werden
Der 42-Jährige aus Wingeshausen schweigt übrigens. "Er macht keine Angaben", so der Staatsanwalt. Hinzu komme, dass er sich zum Zeitpunkt des vermeintlichen Streites ebenso wie der Getötete bei über zwei Promille Alkohol im Blut eingependelt hatte. Es soll ein massives Saufgelage stattgefunden haben, nicht zum ersten Mal, wie SZ erfuhr. In Haft bleibt der mehrfach wegen diverser Gewaltdelikte vorbestrafte 42-Jährige dennoch - nicht wegen des aktuellen Falls, sondern weil er noch eine fünfmonatige Altstrafe abzusitzen hat.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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