„Oberste Verpflichtung Unterhalt ihres Kindes“
jg Bad Berleburg. Weil er zwischen März 2005 und Juli 2007 die Unterhaltspflichten gegenüber seiner Tochter verletzte, wurde im Vorjahr schon einmal eine Verhandlung gegen einen Berleburger im örtlichen Gericht eingestellt. Damals kam man zu dem Weg, der Mann solle jeden Monat 100 Euro mehr bezahlen. Das klappte allerdings nicht, mittlerweile sind seine Unterhaltsschulden - das Geld wird vom Jugendamt des Kreises vorgestreckt - auf über 15 000 Euro angestiegen. In seinen Aussagen gestern machte der 37-Jährige deutlich, dass er sich irgendwie in einem Gewirr von Schulden, gesundheitlichen Problemen, einer schwierigen Trennung und einer gescheiterten Selbständigkeit verheddert hatte. Deshalb schrieb ihm Judith Hippenstiel von der Staatsanwaltschaft noch einmal ins Stammbuch: „Ihre oberste Verpflichtung ist der Unterhalt ihres Kindes.“ Sie forderte, der Angeklagte möge wenigstens 75 Euro monatlich zusätzlich zahlen, zudem plädierte sie für eine viermonatige Bewährugnsstrafe für den Mann. Vielleicht könne ihm ein Bewährungshelfer in der finanziellen Misere helfen. Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Angeklagten zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe. Eine genaue Höhe für die zusätzlichen Euro-Zahlungen mochte er nicht festlegen, er solle nach Kräften zahlen..
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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