Ohne Führerschein am Steuer ging es fast ins Gefängnis
Berleburger schnupperte schon mal die Luft hinter Gittern
JG Bad Berleburg. Fahren ohne Versicherungsschutz und Führerschein, aber dafür mit Fahne – das ist zwar nicht schön, aber es war gestern schon ein wenig außergewöhnlich, dass der 27-Jährige, der sich dafür verantworten sollte, in Handschellen im Berleburger Amtsgericht vorgeführt wurde. Der Grund: Der ersten Einladung zu diesem Termin war der ins Sauerland verzogene Wittgensteiner nicht gefolgt. Außerdem hatte er gegen diverse Bewährungsauflagen früherer Verurteilungen verstoßen. Und so hätte für den jungen Mann selbst bei diesen, nicht so schwer wiegenden Delikten tatsächlich eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung herausspringen können.
Bilanz: »Ich bin fix und alle«
Bis zur Verhandlung hatte der Angeklagte einige Tage lang Zeit gehabt, in sich zu gehen: Anderthalb Wochen saß er als Vorbereitung auf den gestrigen Termin in Hagen und Siegen ein. Und das hatte durchaus Eindruck auf ihn gemacht. »Ich bin fix und alle«, versicherte der lammfromm wirkende und sichtlich geschockte Berleburger sowohl Staatsanwalt Wolfgang Nau als auch Amtsgerichtsdirektor Hans-Jürgen Niediek.
Ungebremst auf den Vordermann
Vorgeworfen wurde ihm zweierlei. Mit einem Kadett, aber ohne Versicherungsschutz und ohne Lizenz war der Wittgensteiner mindestens dreimal zwischen Februar und April 2002 unterwegs gewesen. Im Juni war er zunächst nachmittags mit einem Fiesta am Bahnübergang zwischen Schameder und Erndtebrück einem wartenden Auto ungebremst aufgefahren, auf die Motorhaube gestützt hatte er sein Schuldeingeständnis auch ohne Polizei unterschrieben. Die Beamten hatte ihn dann abends bei einer Routinekontrolle im Ilsetal zwischen Feudingen und Banfe gefunden, nachfolgend wurden 2,4Promille in seinem Blut festgestellt.
Strafe: ein Jahr auf Bewährung
All das räumte der Angeklagte auch unumwunden im Termin ein. Mit wenig Hoffnung, aber einem großen Herz beantragte gestern Wolfgang Nau gestern noch einmal eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung — mit der Auflage, dass sich der Angeklagte einer stationären Therapie wegen seines Alkohol-Problems unterzieht. Mitgenommen von der Zeit hinter Gittern wollte der Mann, der sich mittlerweile in einer neuen Beziehung mit einer dreifachen Mutter und fern von den falschen Wittgensteiner Freunden befindet, all das gerne tun, so lange er nicht wieder ins Gefängnis musste. Und so schloss sich auch Richter Hans-Jürgen Niediek dem Antrag des Staatsanwalts in Gänze an.
»Keine Spontantherapie als Wunder«
Nur eins spreche für den Angeklagten, er habe nie die Arbeit gescheut. Den guten Willen wollte er dem Berleburger zwar nicht absprechen, aber nach dem Alkoholgenuss sei der dahin. Deshalb müsse der Mann unbedingt stationär etwas gegen die Sucht tun, und: »Eine Spontantherapie, die als Wunder von oben kommt, gibt es nicht.«
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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