Nächste Runde im Streit um Wisente
OLG Hamm verhandelt am 27. Mai

- Wenn es nach den Waldbauern aus Oberkirchen geht, haben die Wisente zumindest in ihren Wäldern keinen Zutritt.
- Foto: SZ-Archiv
- hochgeladen von Christian Schwermer (Redakteur)
vö Hamm/Bad Berleburg. Gleich zu Beginn des neuen Jahres hat die Wisent-Diskussion schon wieder mächtig Fahrt aufgenommen: Bis das Gutachten vorliegt, das letztlich über eine Fortführung oder Beendigung des in Europa einzigartigen Artenschutzprojektes entscheiden soll, will NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser die eigentlich frei lebenden Wisente in einem Übergangsgatter bei Latrop unterbringen (die Siegener Zeitung berichtete mehrfach).
Latrop sieht Vertrauensmissbrauch
Gegen die Pläne gibt es heftigen Widerstand aus der besonders betroffenen Ortschaft Latrop und seitens der Touristiker im Schmallenberger Sauerland – weil die Wanderwege – darunter der Rothaarsteig und der Waldskulpturenweg – durch Teilsperrungen in erheblichem Umfang betroffen sein könnten.
vö Hamm/Bad Berleburg. Gleich zu Beginn des neuen Jahres hat die Wisent-Diskussion schon wieder mächtig Fahrt aufgenommen: Bis das Gutachten vorliegt, das letztlich über eine Fortführung oder Beendigung des in Europa einzigartigen Artenschutzprojektes entscheiden soll, will NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser die eigentlich frei lebenden Wisente in einem Übergangsgatter bei Latrop unterbringen (die Siegener Zeitung berichtete mehrfach).
Gegen die Pläne gibt es heftigen Widerstand aus der besonders betroffenen Ortschaft Latrop und seitens der Touristiker im Schmallenberger Sauerland – weil die Wanderwege – darunter der Rothaarsteig und der Waldskulpturenweg – durch Teilsperrungen in erheblichem Umfang betroffen sein könnten.
Oberlandesgericht Hamm verhandelt Wisent-Streit im Mai
Unterdessen deutet sich auch die Fortsetzung des juristischen Konfliktes um das Wisent-Projekt an. Am Donnerstag, 27. Mai, 11 Uhr, verhandelt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm die Klagen der beiden Oberkirchener Waldbauern Georg Feldmann-Schütte und Hubertus Dohle, die erreichen möchten, dass die Wisente ihre Grundstücke nicht mehr betreten. Den Termin bestätigte OLG-Pressesprecher Martin Brandt am Montag auf SZ-Anfrage. Damit geht der erbitterte Streit um die Zukunft der einzigen freilebenden Wisentherde in Deutschland in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied zwar im Juli 2019, dass der verantwortliche Trägerverein den klagenden Waldbauern sämtliche Schäden an ihren Bäumen ersetzen müsse.
Dauerhafte Duldung der Wisente?
Unabhängig davon hielten es die obersten Zivilrichter aber für möglich, dass der Naturschutz die Kläger grundsätzlich zur Duldung der Wisente verpflichte. Ob die Voraussetzungen vorliegen, muss nun das Oberlandesgericht Hamm klären. Er habe der Verhandlung natürlich nicht vorzugreifen, so Martin Brand, allerdings natürlich zum einen das BGH-Urteil zu prüfen, zum anderen gehe es auch um die Prüfung neuer Fakten. Trotz Corona wolle man dem zu erwartenden öffentlichen Interesse mit einem entsprechend großen Sitzungssaal gerecht werden.
Autor:Martin Völkel (Redakteur) aus Bad Berleburg |
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