Amtsgericht Bad Berleburg
Pflegschaftsvorsitzende verprasst Elterngeld

- In Bad Laasphe hat eine 33-jährige Frau als Pflegschaftsvorsitzende drei Jahre lang in die Kasse gegriffen. Am Dienstag verurteilte sie das Amtsgericht Bad Berleburg zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe.
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howe Bad Berleburg. Gut zehn Minuten brauchte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Dienstagmorgen, um die Anklageschrift vorzulesen. 52 Fälle zählte sie einzeln auf – nannte jedesmal die Anlässe, zu denen die Angeklagte mit ihrer EC-Karte Geld vom Konto abgehoben hatte. Die 33-Jährige saß auf der Anklagebank weil sie sich wegen einer schwerwiegenden Tat zu verantworten hatte. Zwischen Mai 2016 und Juni 2019 führte sie als Pflegschaftsvorsitzende einer Bad Laaspher Grundschule ein Konto. Das legte die neue Vorsitzende im Jahr 2016 an, darauf zahlten dann die Eltern ihre Beiträge ein. Meistens funktioniert das so, dass zu bestimmten Anlässen Geld überwiesen wird – etwa, wenn das Weihnachtsfest geplant wird oder für das wöchentliche Schulfrühstück.
howe Bad Berleburg. Gut zehn Minuten brauchte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Dienstagmorgen, um die Anklageschrift vorzulesen. 52 Fälle zählte sie einzeln auf – nannte jedesmal die Anlässe, zu denen die Angeklagte mit ihrer EC-Karte Geld vom Konto abgehoben hatte. Die 33-Jährige saß auf der Anklagebank weil sie sich wegen einer schwerwiegenden Tat zu verantworten hatte. Zwischen Mai 2016 und Juni 2019 führte sie als Pflegschaftsvorsitzende einer Bad Laaspher Grundschule ein Konto. Das legte die neue Vorsitzende im Jahr 2016 an, darauf zahlten dann die Eltern ihre Beiträge ein. Meistens funktioniert das so, dass zu bestimmten Anlässen Geld überwiesen wird – etwa, wenn das Weihnachtsfest geplant wird oder für das wöchentliche Schulfrühstück. Dazu legten die ein oder anderen Eltern sogar Daueraufträge an. Schließlich flossen auch diejenigen Gelder auf das Konto, die als Einnahmen bestimmter Veranstaltungen auf der Habenseite verbucht wurden, wie zum Beispiel vom Laternenfest.
Geld für die Drogerie oder die Tankstelle
In den drei Jahren hob die ehemalige Pflegschaftsvorsitzende regelmäßig Geld von dem Schulkonto ab – mal für die Drogerie, für den Supermarkt oder die Tankstelle. Auch Rechnungen beglich sie damit. Immer wieder nutzte sie die EC-Karte des Kontos – jeweils im Wissen, dass sie dazu sicher nicht berechtigt war. Also lautete die Anklage „Untreue“. Insgesamt sammelte sich ein Schadensbetrag von rund 2160 Euro an, davon bezahlte die Angeklagte 1400 Euro schon an die Pflegschaft der Schule zurück. „Ich gestehe das in vollem Umfang ein“, sagte die 33-Jährige unter Tränen. „Es tut mir leid, ich würde den Restbetrag gerne zurückzahlen. Vielleicht sogar 100 Euro monatlich. Mindestens.“
Angeklagte nutzt Vertrauensstellung aus
Ob sie denn eine Erklärung habe für diese Taten, wollte Richter Torsten Hoffmann wissen. „Es gab viele Momente, wo mein Konto nicht gedeckt war“, berichtete die Beschuldigte. Zum Teil rührten die finanziellen Probleme noch aus der Ehezeit. Da habe sie keine große Unterstützung von ihrem Mann erhalten. Das Konto der Schulpflegschaft sei irgendwann „ein Selbstläufer“ geworden. „Immer wenn was anstand, konnte ich auf das Konto zurückgreifen“, gab die 33-Jährige ehrlich zu. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah die Reue der Angeklagten. Zwar liege ein Geständnis vor, jedoch laufe die Sache schon über einen langen Zeitraum. „Sie haben die Vertrauensstellung ausgenutzt.“
Während die Staatsanwaltschaft eine 18-monatige Freiheitsstrafe auf Bewährung forderte, fiel das Urteil von Amtsrichter Torsten Hoffmann vergleichsweise moderat aus. Er verurteilte die Mutter wegen Untreue in 52 Fällen, davon 16 Fälle gewerbsmäßig, zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. „Sie hat von dem Geld Teile ihres Lebensunterhalts bestritten“, konstatierte der Vorsitzende und sprach davon, dass sich die Angeklagte die „Gelder einverleibt“ habe. Als Bewährungsauflage muss die 33-Jährige 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und monatlich 75 Euro an die Schule zurückzahlen, um den Restschaden schnellstmöglich zu begleichen.
Autor:Holger Weber (Redakteur) aus Wittgenstein |
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