Harmloser Revolver
Senior meldet Waffe ordnungsgemäß an - und wird vor Gericht verurteilt

- Ein ungewöhnlicher Fall des Verstoßes gegen das Waffengesetz verhandelte am Dienstag das Amtsgericht. Dabei entpuppte sich ein Revolver-Geburtstagsgeschenk der Belegschaft – ähnlich wie auf dem Bild – für den Chef und einen Angestellten als Fiasko.
- Foto: Pixabay (Symbolbild)
- hochgeladen von Christian Schwermer (Redakteur)
howe Bad Berleburg. Mitleid musste man am Dienstag im Bad Berleburger Amtsgericht haben, weil ein 71-jähriger Waffenliebhaber und Sportschütze aus Wittgenstein von seinen Angestellten eine schöne „Filli Pietta“ zum runden Geburtstag geschenkt bekommen hatte, und er diese jetzt zum Zwecke der Vernichtung dem Gericht überlassen muss. Mehr noch: Statt sich über die harmlose Schwarzpulver-Waffe, die lediglich über Zündplättchen verfügt, freuen zu können, muss er obendrein auch noch 600 Euro Strafe zahlen. Und der Hit in Tüten: Der Mann meldete den Erwerb seiner Waffe sogar ordnungsgemäß beim Kreis. Dort recherchierte man und erkannte das zuvor nicht gemeldete Schießeisen.
howe Bad Berleburg. Mitleid musste man am Dienstag im Bad Berleburger Amtsgericht haben, weil ein 71-jähriger Waffenliebhaber und Sportschütze aus Wittgenstein von seinen Angestellten eine schöne „Filli Pietta“ zum runden Geburtstag geschenkt bekommen hatte, und er diese jetzt zum Zwecke der Vernichtung dem Gericht überlassen muss. Mehr noch: Statt sich über die harmlose Schwarzpulver-Waffe, die lediglich über Zündplättchen verfügt, freuen zu können, muss er obendrein auch noch 600 Euro Strafe zahlen. Und der Hit in Tüten: Der Mann meldete den Erwerb seiner Waffe sogar ordnungsgemäß beim Kreis. Dort recherchierte man und erkannte das zuvor nicht gemeldete Schießeisen.
Schwarzpulverwaffe als Geschenk für den Unternehmer
Aber von vorn: Ein 25-jähriger Angestellter des Unternehmers ließ sich zum 70. Geburtstags seines Chefs etwas einfallen. Gemeinsam mit den Arbeitskollegen sammelte er Geld ein und besorgte in seinem osteuropäischen Heimatland eine spannende Waffe. „Ein gutes Geschenk, habe ich gedacht“, erzählte der 25-jährige Mann auf der Anklagebank. Mit 18 könne man in seiner Heimat solche Schwarzpulverwaffen, Kaliber 44, erwerben. „Da braucht man keine Karte.“ Dennoch habe er dem Verkäufer vor Ort gesagt, dass er das gute Stück seinem Chef in Deutschland als Geschenk überreichen wolle. Also schlug der Verkäufer vor, am besten eine europäische Waffenkarte ausstellen zu lassen, um – etwa an der Grenze oder bei einer Polizeikontrolle – keinen Ärger zu bekommen. Das tat der 25-Jährige auch.
Senior freut sich über das Geschenk und meldet Waffe ordnungsgemäß an
In Deutschland angekommen, bereitete er dem Unternehmer eine Freude. „Ich hatte so eine Waffe noch nie gesehen“, verriet der 71-Jährige dem Gericht. Sein Angestellter habe ihm den Tipp gegeben, er verfüge zwar über eine europäische Karte dafür, aber die Waffe sollte am besten sicherheitshalber nochmal seiner Waffenkarte, also der des Chefs, eingetragen werden. Schon allein, um keine Probleme als Sportschütze zu bekommen. Also fuhr der Senior nach Siegen, sprach im Flur mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Der erklärte nach einer ersten Einschätzung, er glaube nicht, dass die Waffe mit den Zündplättchen eingetragen werden müsse.
Nach kurzem Aufatmen kam doch die Ernüchterung. Der Sachbearbeiter stellte fest: Die Waffe unterliegt der Eintragung und somit einer Erlaubnis. Der Schwarzpulver-Revolver hätte noch vor der Fahrt nach Osteuropa angemeldet und genehmigt werden müssen. „Aber wie? Ich wusste doch gar nichts von meinem Geschenk“, fragte der 71-Jährige im Gerichtssaal. Völlig baff war der Wittgensteiner dann, weil er die Rechtsprechung nicht verstehen konnte. Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung hatte die Staatsanwaltschaft den Versuch unternommen, das Verfahren gegen den Senior einzustellen, wenn der sich denn bereiterklären würde, die Waffen zur Einziehung abzugeben. Weil aber genau diese Zustimmung fehlte, erfolgte die Anklage vor Gericht. „Ich habe dem Einziehen der Waffe nicht zugestimmt, weil sie mein Mitarbeiter doch gekauft hatte. Man musste sie doch jetzt nicht vernichten“, schüttelte der 71-Jährige mit dem Kopf.
Amtsgericht Bad Berleburg brummt Strafe auf
Richter Torsten Hoffmann und Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel redeten dem Angeklagten gut zu: Sie wisse, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, dass die deutschen Waffengesetze „alle Nase lang verschärft“ würden. Warum, das sei sicher allen klar. Zumindest fahrlässig sei hier die Waffe in Besitz gekommen, ebenso fahrlässig ist sie dem 71-Jährigen überlassen worden. Das Gericht stellte das Verfahren gegen die beiden Männer zwar ein, der 25-Jährige muss allerdings 150 Euro Geldbuße, der 71-Jährige sogar 600 Euro zahlen. „Dazu bin ich nicht bereit“, sagte der Unternehmer in einer ersten Reaktion. „Ich bin hier hingekommen, dass das Ding erledigt wird und mein Angesteller die Waffe wieder mitnehmen kann.“
Was am Dienstag für viele im Gerichtssaal nur schwer verständlich war: Dafür, dass sich der Senior freiwillig in Siegen bei der Behörde meldete, um die Waffe ordnungsgemäß eintragen zu lassen, ist er jetzt sogar bestraft worden. Gleiches gilt für den 25-jährigen Mitarbeiter. Der organisierte sich in seinem Heimatland eine europäische Waffenkarte und muss dennoch für ein Vergehen büßen. Beide Angeklagten stimmten der Einziehung der Waffe am Ende doch zu.
Autor:Holger Weber (Redakteur) aus Wittgenstein |
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