Windkraft in Bad Berleburg
Stadt holt Fachbüro ins Boot

- Mit dem sachlichen Teilflächennutzungsplan will die Stadt Bad Berleburg das Heft der Windkraft weiterhin in der Hand behalten. Am Montagabend beschloss der Rat einstimmig, die Planungen hierfür fortzuführen.
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howe Bad Berleburg. „Sechs Jahre hat das bisher gedauert. Die Regelungen in der Windkraft sind ständig über den Haufen geworfen worden“, stellte Martin Schneider, Fraktionsvorsitzender der CDU in Bad Berleburg, am Montagabend in der Ratssitzung fest. Ob das nun so weitergeht? Zumindest gab der Rat mit seinem einstimmigen Votum das deutliche Signal, das Verfahren zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes fortzuführen. Mit der Genehmigung von vier Windkraftanlagen am Prenzenberger Kopf bei Arfeld ist die Stadt seit dem 15. Juli unter Druck geraten.
howe Bad Berleburg. „Sechs Jahre hat das bisher gedauert. Die Regelungen in der Windkraft sind ständig über den Haufen geworfen worden“, stellte Martin Schneider, Fraktionsvorsitzender der CDU in Bad Berleburg, am Montagabend in der Ratssitzung fest. Ob das nun so weitergeht? Zumindest gab der Rat mit seinem einstimmigen Votum das deutliche Signal, das Verfahren zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes fortzuführen. Mit der Genehmigung von vier Windkraftanlagen am Prenzenberger Kopf bei Arfeld ist die Stadt seit dem 15. Juli unter Druck geraten. Hier hatte der Kreis Siegen-Wittgenstein der Eder-Energy die Genehmigung erteilt – und das, obwohl aus Sicht der Stadt Bad Berleburg mit der Konzentrationszone Osterholz zwischen Weidenhausen und Sassenhausen doch eine solche besteht. Alle anderen Bestrebungen, woanders Windkraftanlagen zu installieren, seien insofern nicht rechtens.
Verzwickte Lage hinsichtlich der Windkraft
Will heißen: Im Rahmen ihrer Planungshoheit hält die Stadt seit 2003 besagte Windkraftkonzentrationszone bei Weidenhausen vor. Durch deren Ausweisung im Flächennutzungsplan hat die Stadt also die Möglichkeit, die Ansiedlung von Windkraftanlagen im Stadtgebiet zu steuern. „Windenergieanlagen außerhalb dieser Konzentrationszone sind bauplanungsrechtlich unzulässig“, sagt die Stadt. Andererseits, so heißt es immer wieder, ist der Windkraft „substanziell mehr Raum“ zu verschaffen. Wie dem auch sei: Bad Berleburg hat den Kreis nun verklagt, Verfahren laufen im Hauptsache- und im Eilverfahren. Wie verzwickt die Lage eigentlich ist und wie sehr die Kommunen von den aktuellen Entwicklungen und Änderungen auf Bundes- und Landesebene abhängig sind, machte Baudezernent Christoph Koch im Rat nochmal deutlich. Ganz frisch nahm der Bund im August eine sogenannte Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch auf. Das ermöglicht nun dem Land NRW, Steuerung und Planung von erneuerbaren Energien per Landesgesetz zu regeln. Konkret wurde eine Öffnungsklausel für Abstandsflächen von Windkraftanlagen eingeführt. Mit dieser Lösung können die Bundesländer durch Landesgesetz Mindestabstände von höchstens 1000 Metern festlegen und auch die Wohnbebauung bestimmen, zu der die Abstände einzuhalten sind. Dabei seien sie in der Lage, auch unterschiedliche Mindestabstände für unterschiedliche Wohnnutzungen zu bestimmen, so Christoph Koch.
In Bad Berleburg soll ein Fachbüro die Möglichkeiten ausloten
Der Bad Berleburger Rat legte nun am Montag fest, dass sich ein Fachbüro mit den weiteren Planungen zum Teilflächennutzungsplan befassen soll – und zwar unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie. Ratsbeschluss ist auch, die aktuellen bundes- und landesrechtlichen Vorgaben sowie künftige verwaltungsgerichtliche Entscheidungen mit einzubeziehen. Damit dürfte die Stadt sicher auch den Faktor „Zeit“ ins Spiel bringen. Schließlich tun sich Bund und Land seit Jahren ebenso schwer mit der Thematik wie die Gerichte. Was die Stadt in der Ratssitzung auch klarstellte: „Genehmigungsanträge können zurückgestellt werden“, so Christoph Koch.
„Wir begrüßen das sehr, dass wir weitermachen können“, formulierte CDU-Fraktionsvorsitzender Martin Schneider. Der Christdemokrat stellte fest, dass „gar nicht alle bundes- und landesrechtlichen Vorgaben vorliegen“, was sicher schwierig sei. „Wir müssen aber eine vernünftige Planung haben, die rechtssicher für die Bürger und die Investoren ist.“ Es sei „unabdingbar“, eigene Vorangzonen auszuweisen, um nicht Wildwuchs zu fördern. Martin Schneider: „Wir müssen das Heft in der Hand behalten. Wir unterstützen das Verfahren der Stadt“.
Zustimmung aller Fraktionen im Rat Bad Berleburg
Dem schlossen sich alle anderen Fraktionen im Rat an. Susanne Bald, Chefin von Bündnis 90/Die Grünen: „Wir unterstützen die weiterführenden Planungen. Dass da einfach mal eine Richtung reinkommt.“ SPD-Fraktionsvorsitzender Andreas Meinecke sagte die Unterstützung der SPD ebenfalls zu und konstatierte: „Damit es da weitergeht.“ Die FDP-Fraktion vertrat die gleiche Meinung. Deren Vorsitzender Wolfgang Völker betonte, seine Fraktion werde dem zustimmen. „Es gibt keine reale Alternative, wir müssen uns mit den erneuerbaren Energien befassen. Marion Linde (UWG) fand, man solle jetzt „mal vorwärts kommen“. Sie merkte allerdings kritisch an, dass im Jahre 2016 viele Einwendungen zu Windkraftanlagen aus den Ortschaften Berghausen und Diedenshausen eingegangen seien. „Bislang hat man keine Antworten darauf erhalten“, so die Fraktionsvorsitzende der UWG.
Autor:Holger Weber (Redakteur) aus Wittgenstein |
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