Zweimal Geldstrafe
Streit am Berleburger Bahnhof eskaliert

- hochgeladen von Sonja Schweisfurth (Redakteurin)
vc Bad Berleburg. Zwei Männer mussten sich am Freitagvormittag vor dem Bad Berleburger Amtsgericht für eine – letztlich körperliche – Auseinandersetzung verantworten. Die beiden Bad Berleburger gerieten im Frühling des Vorjahres in der Nähe des Bahnhofs in einen Streit, der anschließend eskalierte. Staatsanwalt Markus Urner warf einem der beiden Angeklagten (27) im Gerichtssaal vor, sich der vorsätzlichen Körperverletzung und der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht zu haben. Seinem 39-jährigen Widersacher wurde eine vorsätzliche Körperverletzung zur Last gelegt. Laut Anklageschrift kam es in einem Lebensmittelfachgeschäft zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den beiden Angeklagten. Der Streit setzte sich vor dem Geschäft fort, nachdem der 39-Jährige sein Gegenüber aufforderte, „die Sache von Mann zu Mann“ zu regeln. Wie sich dann die Reihenfolge der Ereignisse gestaltete, darüber waren sich die Angeklagten am Freitag uneins.
Messer zur Abschreckung
Der 27-Jährige sagte aus, dass die Provokationen im Vorfeld von seinem Kontrahenten ausgegangen seien. Nachdem beide den Laden verlassen hatten, sei er von seinem Pkw zum Fahrzeug des 39-Jährigen gegangen. Dabei habe er ein Messer zur Abschreckung mitgenommen. Der 27-Jährige habe sich bedroht gefühlt und daraufhin den 39-Jährigen mit einer „Kopfnuss“ attackiert. Danach sei er von dem Älteren mehrfach mit einem Stein angegriffen worden. Während des Konflikts habe er dann das Messer gezückt. Laut eigener Aussage habe er die Stichwaffe nicht eingesetzt. Der 39-jährige schilderte einen anderen Ablauf der Ereignisse. Er betonte, dass der jüngere Angeklagte das Messer erst nach der „Kopfnuss“ aus dem Auto geholt und damit „zwei- bis dreimal“ nach ihm geschlagen habe. Er habe sich, so der 39-Jährige, „vor das Messer gestellt“.
800 und 1700 Euro Geldstrafe
Nach der Verhandlungspause unterbreitete Richter Torsten Hoffmann den Vorschlag, das Verfahren zur vorsätzlichen Körperverletzung des 39-jährigen Angeklagten vorläufig gegen eine Zahlung von 800 Euro an den Jugendförderverein einzustellen. Bei Zahlung der Summe sei das Verfahren dann endgültig eingestellt. Staatsanwalt Markus Urner stimmte diesem Vorschlag zu. Er betonte: „Der Konflikt muss hier und heute beendet sein, sonst sehen wir uns hier schnell wieder!“ Der angeklagte 39-Jährige nahm den Vorschlag des Gerichts an. Zu einer Geldstrafe von 1700 Euro wurde der 27-jährige Beschuldigte verurteilt. Richter Torsten Hoffmann appellierte an beide Angeklagten sowie deren Familien- und Freundeskreis, künftig Provokationen und Bedrohungen zu unterlassen.
Autor:Redaktion Wittgenstein aus Bad Berleburg |
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