Telefonzelle demoliert: Am Ende war ein Täter doch genug
Berleburger Gericht stellte Verfahren gegen zwei Angeklagte ein
JG Bad Berleburg. Um eine demolierte Telefonzelle und ein herausgerissenes Leuchtpfählchen bei der Luisenburg ging es am Dienstagmorgen im Berleburger Amtsgericht. Ein Berleburger und ein Laaspher – beide aus Ortsteilen – saßen auf der Anklagebank, sie hatten Einsprüche gegen ihre Strafbefehle eingelegt. Ein Dritter hatte ebenfalls einen Strafbefehl erhalten, der hatte jedoch brav bezahlt, denn im Gegensatz zu seinen beiden Begleitern hatte er die Taten sofort eingeräumt – sieht man einmal von der allerersten Befragung durch die Polizei in der Tatnacht – und fast noch am Tatort – ab.
Auch im Gerichtssaal nahm er alle Schuld auf sich, was natürlich Wasser auf die Mühlen der beiden Verteidiger Wolfgang Bojer und Erdmann von Gersdorff sowie der 31- und 21-jährigen Angeklagten war. Seinen Strafbefehl habe er bezahlt, so der Täter, der als Zeuge im Gericht war, darüber hinaus auch die 150 e für das Leuchtpfählchen und 2500 e für die demoliert Telefonzelle.
Dass Richter Torsten Hoffmann und Staatsanwalt Wolfgang Nau der eine geständige Täter nicht genug war, lag daran, dass es eine Zeugenaussage von einem Mitarbeiter der Luisenburg gab. Der hatte nach Feierabend morgens um halb Fünf oder Fünf gesehen, wie zwei Täter an dem Leuchtpfählchen hantiert hätten, und dass seine Kumpanen auch den Telefonzellen-Treter eigentlich hätten zurückhalten können, wenn sie gewollt hätten. So kam es zu der Verhandlung wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung. Die Beweise reichten dafür allerdings nicht aus, so wurde das Verfahren gegen beide Angeklagten eingestellt.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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