Und da waren es wieder 100 Arbeitsstunden
19-Jähriger wurde gestern im Berleburger Amtsgericht wegen Drogenbesitzes verurteilt
JG Bad Berleburg. Erst hatte er in einer Berleburger Kneipe das Fußball-Länderspiel Deutschland gegen Irland geguckt, danach habe er selbst für die Polizei den »Adler« machen müssen. Mit diesem anschaulichen Begriff erinnerte sich ein 19-Jähriger an eine polizeiliche Leibesvisitation im vergangenen Juni, nachdem es in der Kneipe zu handgreiflichen Auseinandersetzungen gekommen war. Weil man dabei Haschisch bei ihm gefunden hatte, musste er sich gestern vor dem Berleburger Jugendgericht verantworten. Die gefundene Rauschgift-Menge war zwar äußerst gering, doch der junge Mann hatte schon einiges auf dem Kerbholz und außerdem hatte auch noch die Justiz eine Rechnung mit ihm offen.
39 Stunden im Dreivierteljahr geschafft
Ende März hatte ihn der Berleburger Jugendrichter Kurt Grauel wegen eines gemeinschaftlichen Diebstahls in besonders schwerem fall verurteilt: Den Jugendarrest hatte der Berleburger auch abgesessen, die 100 gemeinnützigen Stunden allerdings immer noch nicht vollständig abgeleistet. Nach einem Dreivierteljahr fehlten ihm immer noch 61 Stunden. Fehlende Zuverlässigkeit hatte der Berleburger auch bewiesen, als er zu der ursprünglich im Oktober schon einmal terminierten Verhandlung einfach nicht vor Gericht erschienen war.
»Es kann sein, dass es mir viel wird«
Deshalb brachte ihn diesmal die Polizei pünktlich zu seinem Gerichtstermin. Der junge Mann schilderte seine schwierige Situation, er müsse sich um seine alten, kranken Großeltern kümmern: »Es kann sein, dass es mit im Augenblick ein bisschen viel wird.« In die alltägliche Welt des Arbeitens hatte er noch nicht besonders ausführlich hineingeschnuppert, seine Antwort auf die richterliche Frage, was er von Beruf sei: »Arbeitslos!« Als Sozialhilfe bekomme er, weil er im Haushalt der Großeltern lebe, monatlich 17,49 e.
Nau und Grauel für eine letzte Chance
Dass er für 25 e Stoff in der Tasche hatte, stritt der Angeklagte dabei nicht ab. Und trotz schlechter Erfahrungen wollten ihm alle Beteiligten noch mal eine Chance geben. Staatsanwalt Wolfgang Nau forderte unter Einbeziehung der fehlenden Stunden erneut die Ableistung von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Wobei der Staatsanwalt dem Angeklagten klar ausmalte: »Wenn sie ihre Einstellung nicht ändern, fürchte ich, dass wir sie in Zukunft des öfteren hier sehen.«
»Unverzügliche« Ableistung angemahnt
Kurt Grauel schloss sich in seinem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts an und verurteilte ihn ausdrücklich zur »unverzüglichen« Ableistung der gemeinnützigen Arbeitsauflage. Diese Sanktionen seien noch getragen von einem Erziehungsgedanken. Man könne aber auch anders, bei Nicht-Ableistung der Stunden drohe ihm ein Umgehorsamsarrest. Staatsanwaltschaft und Gericht seien ihm dabei sehr entgegen gekommen. Ob der Angeklagte das zu schätzen wusste? Während der Verhandlung gab er sich treu und brav, nach dem Urteil verließ er Anklagebank wie Gerichtssaal und gab der Tür beim Zumachen ziemlich viel Schwung. Und Staatsanwalt Wolfgang Nau war sich sicher: »Den sehen wir wieder.«
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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