Verschwundene Kassette ließ ihn vom rechten Weg abkommen
Angeklagter erhielt 1500-E-Geldstrafe wegen B62-Unfall
JG Bad Berleburg. »Es tut mir wahnsinnig leid, ich kann es nicht mehr rückgängig machen« – sagte gestern morgen der 32-jährige Angeklagte, der sich im Berleburger Amtsgericht für eine fahrlässige Körperverletzung durch einen Verkehrsunfall verantworten sollte. Der 23-Jährige, der dabei auf der Bundesstraße 62 schwer verletzt worden war, hörte das nicht, denn er saß noch als Zeuge vor der Tür.
Deutliche Unterzuckerung nach Kollision
Mitte Oktober, so erinnerte sich der Angeklagte aus Hessen, war er morgens kurz vor halb Sieben zwischen Saßmannshausen und Holzhausen auf dem Weg nach Erndtebrück. Auf der kurvenreichen Strecke habe er in seinem Auto unter dem Beifahrersitz nach einer Kassette gekramt, deshalb sei er wohl Schlangenlinien gefahren. Schließlich sei er wegen dieser Unachtsamkeit in einer 90-Grad-Kurve auf die Gegenfahrbahn gekommen und dort mit einem Auto zusammengestoßen. Nachdem die Rettungskräfte an der Unfallstelle angekommen seien, habe er seinen Blutzuckerwert überprüfen lassen. Der sei zuhause noch in Ordnung gewesen – anders der Wert von 50 Milligramm pro Deziliter nach dem Unfall. Diese deutliche Unterzuckerung erklärte sich der Diabetiker durch den beim Unfall erlittenen schweren Schock.
Schwere Verletzungen bei Geschädigtem
Während er eine Gehirnerschütterung und eine Schnittwunde davontrug, sah es bei seinem Unfallgegner aus Hemschlar ganz anders aus. Schwere innere Verletzungen, ein Oberschenkelbruch und ein Handwurzelbruch sorgten dafür, dass er drei Wochen im Krankenhaus liegen musste, knapp vier Monate arbeitsunfähig war und vielleicht für immer etwas vom Unfall zurückbehält. Die Unfall-Schilderungen des jungen Mannes und seines Hintermannes, der ebenfalls als Zeuge geladen war, deckten sich in ihren Momentaufnahmen mit den Aussagen des Angeklagten. Der zweite Zeuge unterstrich darüber hinaus, dass der Unfallverursacher nach dem Zusammenstoß überhaupt nicht gewusst habe, wo er sei.
»Irgendwann muss es ja krachen«
Ein Eindruck, den auch eine weitere Zeugin betätigte. Die Frau, die hinter dem Angeklagten am Unfalltag hergefahren war, ging in ihren Ausführungen außerdem noch einmal darauf ein, dass dieser zwei oder drei Minuten lang in Schlangenlinien gefahren sei: »Ich habe immer gedacht, irgendwann muss es ja krachen.« Doch sie habe nicht gesehen, dass sich der Oberkörper des Fahrers nach rechts rüber gebeugt habe, so die Entgegnung auf eine konkrete Nachfrage des Staatsanwaltes Wolfgang Nau.
Der forderte in seinem Antrag eine Geldstrafe. Da der Angeklagte bisher weder verkehrsrechtlich noch verkehrsstrafrechtlich vorbelastet sei, sei das möglich. Für den »zumindest mittleren Verschuldungsgrad mit einer Tendenz in den oberen Bereich« und wegen der »ganz erheblichen Verletzungen« des Geschädigten fand er eine Strafe von 60 Tagessätzen zu je 30 e angemessen. Verteidiger Klaus Weil verwies noch mal darauf, dass die krankenhäuslichen Untersuchungen seines Mandanten ein einwandfreies Umgehen mit seinem Diabetes ergeben hätten: »Er hat sich ablenken lassen, das passiert immer wieder.« Doch er sehe seine Fehler ein und übernehme die Verantwortung dafür. Der Verteidiger fand als Strafe 40Tagessätze à 30 e angemessen.
Gesundheits-Gründe: nicht nachweisbar
Für den goldenen Mittelweg entschied sich der Richter Torsten Hoffmann in seinem Urteil: 50 Tagessätze à 30 e. Die fahrlässige Körperverletzung sei erwiesen, und dass der Angeklagte aus gesundheitlichen Gründen diesen Unfall verursacht habe sei »nicht nachzuweisen« gewesen. Nach der Verhandlung standen Täter und Opfer zusammen vor der Tür, und da konnte sich der Angeklagte nochmal beim Geschädigten entschuldigen.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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