»Wenn es mich trifft, dann soll es ihn aber auch treffen«
Nach der Frau auch ihren Lebengefährten verurteilt
JG Bad Berleburg. »Wenn es mich trifft, dann soll es ihn aber auch treffen« – in etwa so habe sich vor fast einem Jahr eine Berleburgerin geäußert, als man sie betrunken auf einem Motorroller erwischt habe, erinnerte sich jetzt ein Polizist vorm Berleburger Amtsgericht: Deshalb habe man die Frau auf der Wache abgeliefert und sich quasi postwendend auf den Weg zum Lebensgefährten der Frau gemacht. Tatsächlich wurde auch bei diesem passionierten Motorroller-Fahrer eine Alkohol-Konzentration von 1,31 Promille ermittelt. Der Fall schien klar. Hätte der Angeklagte nicht behauptet, dass allein Nachtrunk dran schuld sei.
Teures Gutachten entlastete nicht
Vor einem halben Jahr war die Geschichte schon einmal vor dem Berleburger Amtsgericht, damals legte sich der Angeklagte fest, dass er nach seiner Motorroller-Fahrt erst zuhause eine halbe Flasche Jack Daniels trank, die ihn auf den hohen Promillewert gebracht habe. Mehrfach wurde er darauf hingewiesen, dass hundertprozentig klar sein müsse, welche Alkoholmarke es gewesen sei. Daraufhin holte das Gericht ein teures Gutachten ein, ob die Geschichte so wie aufgetischt überhaupt möglich sei. Im Gutachten stand ungefähr drin: Das könne so nicht gewesen sein. Deshalb war es dann jetzt plötzlich ein anderes Getränk, das im Nachtrunk den hohen Promillewert herbeigeführt haben sollte.
»Veräppeln können wir uns hier selbst«
»Veräppeln können wir uns hier selbst«, kommentierte ein ernsthaft erzürnter Staatsanwalt Wolfgan Nau diese Entwicklung. Für die nachgewiesene Trunkenheitsfahrt forderte er eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 20 e. Verteidiger Frank Henk setzte hingegen auf Freispruch für den Angeklagten. Torsten Hoffmann verurteilte den 47-jährigen Berleburger schließlich zu 30 Tagessätzen à 15 e. Außerdem muss der ein Jahr lang auf den Führerschein verzichten. Damit kam der Mann günstiger weg als seine Lebensgefährtin, die muss 850 e Strafe zahlen.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.