Windkraftanlagen nicht höher als die Berleburger Kirche
FNP-Änderung: Ausschuss befasste sich gestern mit Bedenken
howe Bad Berleburg. Die Wege aus dem Dilemma sind begrenzt. Inzwischen will sie niemand mehr sehen, diese Windkraftanlagen. Die Argumente sind bekannt: Schutz des Erholungsraumes Rothaargebirge, Verschandelung der Landschaft, Schlagschatten, Eiswurf, Disco-Effekt, geringe Einsparpotenziale – um nur einige wenige zu nennen. Doch die Kommunen sind quasi dazu verpflichtet, Konzentrationszonen auszuweisen. Windenergieanlagen sind privilegierte Vorhaben, was freilich zu einem Wildwuchs, zu einer Verspargelung der Landschaft, führen kann. Die Gemeinden wirken diesem Prozess entgegen, indem sie die räumliche Steuerung mit der Ausweisung von Konzentrationszonen vornehmen. Gestern Abend traf sich der Bad Berleburger Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zur Sondersitzung, und es war allerhand los im Sitzungsaal des Rathaus-Nebengebäudes. Zahlreiche Zuhörer waren gekommen, die man der Sturm-gegen-Wind-Bewegung zurechnete.
Der Bauausschuss befasste sich mit der Änderung des Flächennutzungsplanes, mit der damit einher gehenden Abwägung der während der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie mit dem Feststellungsbeschluss. Kurzum: Die Bedenken, das stellte Volker Dornseif, Abteilungsleiter des Planungs- und Hochbauamtes, fest, seien alle in die gleiche Richtung gegangen. Die Beteiligten kümmerten sich in der Hauptsache um die Höhe der Windkraftanlagen. Ein Beispiel: Besagte stürmische Bürgerbewegung fordert, die maximale Höhe einer einzelnen Windkraftanlage dürfe die doppelte Höhe des höchsten Bauwerkes im gesamten Planungsgebiet nicht überschreiten – und das sei die Bad Berleburger Stadtkirche mit 41 Meter. Mache also summa summarum eine zulässige Gesamthöhe in der Konzentrationsfläche Osterholz von maximal 82 Meter. Michael Sittler, Fraktionsvorsitzender der Sozialdemokraten, betonte, als erklärter Gegner der Windkraftanlagen falle es ihm schwer, über diese Thematik zu diskutieren. Für seine Fraktion konstatierte er: »Änderung des Flächennutzungsplanes, aber ohne Höhenbegrenzung, geht es nicht.« Die SPD fordere für das Gelände einen Bebauungsplan, der die Anzahl der Anlagen sowie deren maximale Höhen festlege. Damit ging die CDU freilich konform. Bauausschuss-Vorsitzender Wolfgang Nau stellte bereits zu Beginn der Sitzung klar, dass man hier fast parteiübergreifend einig sei – wobei der Christdemokrat da wohl eher die »Großen« in der Runde meinte. Denn Edgar Neidhart (Grüne) erklärte, Osterholz sei höchstens die drittbeste Lösung für eine Konzentrationszone.
Ein klares Nein für Osterholz kam von der Unabhängigen Wählergemeinschaft – »Am Rennsteig im Thüringer Wald gibt es auch keine Windkraftanlagen« – eine Bemerkung, die Michael Sittler auf die Palme brachte: »Populismus pur.« Wer sage, wir brauchten keine Konzentrationsfläche, so der SPD-Chef, der nehme wissentlich in Kauf, dass Wildwuchs entstehe. Christdemokrat Wolfgang Nau erklärte, Wildwuchs wollten doch hoffentlich alle nicht. Und Windkraftanlagen auf dem Pustenberg könnten nur verhindert werden, wenn Konzentrationszonen ausgewiesen würden. Nach der Diskussion zeigten die Ausschussmitglieder dann doch breite Einigkeit. Einstimmig fasste der Bauausschuss den Beschluss mit der Empfehlung an den Rat, den Flächennutzungsplan zu beschließen und einen Bebauungsplan nach Rechtskraft des Flächennutzungsplan aufzustellen, der eine Höhenbegrenzung vorsieht.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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