Zwischen Aue und Berghausen sollte nicht überholt werden
Gestern im Gericht: 1400 E Strafe für gefährliches Manöver
howe Bad Berleburg. Wenn Verkehrssünder auf der Anklagebank des Bad Berleburger Amtsgerichts Platz nehmen, hält sich das Interesse der schreibenden Zunft für diese Fälle eher in Grenzen. Auch das viel zitierte öffentliche Interesse an derartigen Verhandlungen dürfte nicht immer vorhanden sein. Ausnahmen bestätigen die Regel – nämlich dann, wenn es gilt, die Bürger auf ein Gefahrenpotenzial hinzuweisen.
»Grob fahrlässig und rücksichtslos«
Gestern verantwortete sich ein 33-jähriger Mann vor Gericht. Der soll, so erläuterte Staatsanwalt Wolfgang Nau, auf der »kurvigen und engen«, unübersichtlichen Strecke zwischen Aue und Berghausen, auf der ohnehin maroden Landesstraße 553, in »grob fahrlässiger« und »rücksichtsloser« Manier ein gefährliches Überholmanöver durchgeführt haben. Obwohl keine freie Sicht vorhanden gewesen sei, so Wolfgang Nau, habe der 33-Jährige überholt, sei aufgrund eines entgegen kommenden Fahrzeugs nach rechts eingeschert und habe dadurch in Kauf genommen, dass der hinter ihm Fahrende voll in die Bremsen steigen musste.
Angeklagter: »Ich hatte Platz genug«
Das bestätigten auch die Zeugen, ein 62-Jähriger und seine Ehefrau, die beide aussagten, man habe stark abbremsen müssen, um einen Folgen schweren Unfall zu verhindern. Dagegen sah der Angeklagte die Angelegenheit völlig anders. Er habe Platz genug gehabt, außerdem sei der Fahrer, vor dem er eingeschert sei, ganz dicht aufgefahren. »Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Ich hatte Platz genug«, erklärte der 33-Jährige. Hans-Jürgen Niediek zitierte aus den Akten. Damals hatte der Beschuldige bei der Polizei ausgesagt, »diese verdammten Sonntagsfahrer« seien selbst Schuld, wenn man sie überhole.
»Ich sage gar nichts mehr«
Für Wolfgang Nau stand der Sachverhalt fest. »Da kann man keine Kolonne überholen«, wusste er aus eigener Erfahrung. Die Strecke sei dafür bekannt, dass dort häufig Unfälle geschehen. Er forderte eine Geldstrafe über 35 Tagessätze zu je 40 e sowie ein zehnmonatiges Fahrverbot. »Noch Fragen?«, wandte sich der Richter an den Angeklagten. Der antwortete: »Ich sage gar nichts mehr. Ist auch besser so.« Hans-Jürgen Niediek schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft weitgehend an.
33-Jähriger war uneinsichtig
Nur das Fahrverbot verringerte er auf drei Monate. Und das beileibe nicht bezogen auf die Tat, sondern aufgrund der Tatsache, dass man es nicht für nötig befunden habe, dem 33-Jährigen vor sechs Monaten bereits den Führerschein zu entziehen. Der Angeklagte zeigte sich dennoch uneinsichtig. Er werde einen Anwalt einschalten und in Berufung gehen, erklärte der Beschuldigte. Fazit: Unabhängig vom Ergebnis der Verhandlung sollten die Autofahrer gewarnt sein. Auf der L553 zwischen Aue und Berghausen ist Überholen lebensgefährlich.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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