Eingepackt, ausgepackt, ausgepackt
Zeugin im Rotlicht-Prozess wurde bedroht / Gestern Verhandlung in Betzdorf
damo Betzdorf. Verdunkelte Fenster, Personenkontrollen und verstärkte Polizeipräsenz im Gerichtssaal: Der Eichelhardter Rotlicht-Prozess, der Anfang des Jahres zu Ende ging, zog ein Bündel von Sicherheitsvorkehrungen nach sich (die SZ berichtete). Die Zeugen wurden einzeln in den Hof des Gebäudes gebracht und von dort in den Saal geschleust. Dass all diese Maßnahmen sehr wohl ihre Berechtigung hatten, wurde gestern deutlich: Da wurde nämlich ein Ableger des Rotlicht-Prozesses verhandelt. Am 6. Dezember ist – zumindest laut Anklageschrift – eine Zeugin im Gerichtsaal bedroht worden. Gestern musste sich Chasan E. (Namen geändert) vor Richter Dr. Orlik Frank verantworten.
»Du siehst Dein Kind nicht«
Irina W. hat im Eichelhardter »Schwimmclub« als Bardame gearbeitet – und als die Staatsanwaltschaft dahinter gekommen ist, dass das Angebot des Etablissements weit mehr als Saunagänge und Schwimmen umfasst, wurde auch sie als Zeugin gegen den Hauptangeklagten Yilderim Ü. geladen.
Außerdem gerieten zwei Angestellte des Bordells ins Visier der Staatsanwaltschaft – und genau die sollen Irina W. massiv bedroht haben. Laut Staatsanwaltschaft haben die Männer schon im Vorfeld der Verhandlung die junge Bulgarin bedroht: »Wenn Du gegen uns aussagst, wirst Du Dein ungeborenes Kind nie sehen.«
Dementsprechend zögerlich gestaltete sich dann auch ihre Aussage – das berichtete Richter Hubert Ickenroth, der damals die Verhandlung leitete und folglich jetzt in den Zeugenstand treten musste. »Die Aussage war zuerst sehr vage, sie wollte niemanden belasten«, berichtete Ickenroth seinem Kollegen Dr. Frank. »Das passte aber in keiner Weise zum Ermittlungsergebnis, und so habe ich massiver auf die Zeugin eingewirkt.«
Aber schnell wurde Ickenroth klar, dass die Zeugin nicht aus Unwillen bockig war, sondern massive Angst hatte. Immer wieder schweifte ihr Blick in den Zuschauerraum – dort saß Chasan E. mit Hossein A.
»Ich fühle mich massiv bedroht«
»Die Zeugin wurde immer unsicherer«, berichtete Ickenroth – der aber war auf ihre Aussage angewiesen. Und für solche Fälle bietet die Strafprozessordnung durchaus einige Instrumente, mit denen sich beharrliches Schweigen brechen lässt; hier: die Androhung von Beugehaft. Die Zeugin packte aus, schickte vorweg: »Ich fühle mich massiv bedroht. Im Gerichtssaal.«
Ickenroth berichtete weiter: Er habe dann die Sitzung unterbrochen und sich von der Zeugin die Bedrohung schildern lassen. Die beiden Angestellten des Bordells, die sie schon vor der Sitzung bedroht hatten, hatten anscheinend »Prozessbeobachter« ins Gericht eingeschleust – besagte beide Männer im Zuschauerraum. Die hätten die Zeugin in einer Sitzungspause angesprochen und sie gewarnt, bloß nicht gegen die beiden Angestellten auszusagen. »Wenn Du hier sprichst, müssen die Männer ins Gefängnis – aber nur für ein, zwei Jahre. Dann kommen sie raus – überleg Dir, was dann mit Dir passiert« – diese Warnung soll Irina W. laut Anklageschrift erhalten haben.
Eingepackt, ausgepackt, ausgepackt
Ickenroth und der Staatsanwalt handelten: Noch im Gerichtssaal klickten die Handschellen – die beiden Männer wurden aus dem Verhandlungsaal abgeführt. Einer der beiden, gestern als Zeuge geladen, schilderte das so: »Ich war nur als Zuschauer da – dann wurde ich eingepackt.« Drollig. Nach 38 Stunden in Polizeigewahrsam wurde der junge Mann wieder ausgepackt. Zwischenzeitlich packte auch Irina W. aus – eine belastende Aussage.
»Habe sie nicht bedroht«
Gestern also musste sich Chasan E. wegen seiner dubiosen Rolle als Prozessbeobachter und/oder Bedroher vor Gericht verantworten. Seine Aussage: »Ich habe sie nicht bedroht.« Er habe zwar mit der Zeugin gesprochen – mehr aber auch nicht. Und dass er ausgerechnet am Tag im Gericht war, als Irina W. aussagen musste? Zufall.
So blieb Richter Ickenroth mit seiner Aussage erst einmal allein. Irina W. wird also noch einmal aussagen müssen – der Prozess wird fortgesetzt. Bleibt zu wünschen, dass die junge Mutter diesmal frei reden kann.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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