Haftstrafe für Telefonterror
Verlassener Ehemann ließ nicht locker:
Wiederholungstäter hat jetzt Zeit zum Nachdenken
damo Betzdorf. Bei Ahmed T. (Namen geändert) stand das Telefon nicht still. Manchmal klingelte es im Zehn-Minuten-Takt. Immer wieder war Berkant Ü. am anderem Ende der Leitung. An einem Tag beispielsweise griff er um 11.24 Uhr, 12.01 Uhr, 12.45 Uhr, 12.49 Uhr und 13.21 Uhr zum Hörer. Berkant Ü. hatte offenbar ein großes Mitteilungsbedürfnis – aber nicht viel zu sagen. Die Gespräche waren zumeist sehr kurz: Berkant Ü. wiederholte nämlich immerzu die gleichen Beleidigungen und Bedrohungen.
21 weitere Telefongespräche
Ahmed T. wurde es zu bunt – er zeigte Berkant Ü. schließlich an. Und das nicht zum ersten Mal: Schon im Oktober 2001 war der vorbestrafte Angeklagte von Richter Dr. Orlik Frank zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden. Damals hatte Ahmed T. ihn vor Gericht gebracht, weil er telefonisch beleidigt und bedroht worden ist. Aus dieser Lektion hat Berkant Ü. aber offenbar nicht allzu viel gelernt. Die Zeit bis zum Antritt der Haftstrafe nutzte er, um noch 21 Mal zum Hörer zu greifen und nachzulegen. Immer wieder die gleiche Leier: Beleidigungen aus dem geschmacklichen Tiefparterre und Drohungen wie »Ich mach Dich kaputt«. Während der Gerichtsverhandlung wurde dann auch der Hintergrund der Hasstiraden von Berkant Ü. deutlich: Der knapp 40-Jährige aus Hövels war von seiner Frau verlassen worden – weil diese mit Ahmed T. eine neue Beziehung angefangen hat. Und damit, das zu akzeptieren, tat sich der Angeklagte offenbar ausgesprochen schwer. Berkant Ü. ließ über seinen Anwalt Dr. Eric Leis verkünden, dass er die Drohanrufe einräume – bloß nicht alle. In der Anklageschrift waren fein säuberlich 35 Anrufe aufgelistet – ein Teil davon stimme nicht, weil er zum fraglichen Zeitpunkt in der Türkei gewesen sei und von dort nicht telefoniert habe, ließ der Angeklagte ausrichten. Angesichts der Tatsache, dass dennoch 21 Fälle übrig blieben, stellte Dr. Frank das Verfahren für diese strittigen Fälle ein. Trotzdem stand genug im Raum, um Berkant Ü. mit einer erneuten Freiheitsstrafe ein wenig Zeit zum Nachdenken zu geben. Der Angeklagte, der derzeit noch die alte Strafe absitzt, muss für ein weiteres Jahr hinter Schloss und Riegel. »Es ist recht dreist, was Sie sich geleistet haben. Wenn eine Beziehung auseinander geht, kann es passieren, dass man emotional überreagiert – aber nur einmal, mehr nicht. Sie hingegen sprechen Ihrer Frau offenbar das Recht ab, sich von Ihnen zu trennen«, brachte Dr. Frank sein Unverständnis über das Handeln des Angeklagten zum Ausdruck.
Lieber Abschiebung als Gefängnis
Jetzt wartet Berkant Ü. in der Haft auf die Abschiebeverfügung. Er hat auch erklären lassen, dass er eine Abschiebung in sein Heimatland einem erneuten Gefängnisaufenthalt vorziehen würde. Sollte sich diese Hoffnung des Angeklagten aber zerschlagen, sollte er die Warnung von Dr. Frank nicht vergessen: »Wenn sich Ihr Verhalten jetzt immer noch nicht ändert, lassen Sie sich gesagt sein: Bei einem Jahr Freiheitsstrafe muss nicht zwangsläufig Schluss sein.«
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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