37-Jähriger kommt mit Bewährung davon
Kinderpornos per Handy getauscht

- Ein 37-Jähriger wurde vom Betzdorfer Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
- Foto: dach
- hochgeladen von Julian Kaiser
nb Betzdorf/Daaden. Vorwurf: der Besitz und das Vertreiben kinderpornographischer Bild- und Videodateien. Dass der Angeklagte Hauke N. da am Montagmittag vor Einzelrichter Tim Hartmann Platz nehmen „durfte“, war allein der Tatsache geschuldet, dass die Taten bereits länger zurückliegen. Inzwischen, so unterrichtete Hartmann den 37-Jährigen, hat es eine Gesetzesverschärfung gegeben.
Und nach der, so der Richter, wäre Hauke N. (Name von der Redaktion geändert) am anderen „Ende des Flures“, nämlich vor der Schöffenkammer, gelandet. Und da, so unterstrich Hartmann, „ginge es dann noch mal um ganz andere Strafen“.
Missbrauch an unter 14
nb Betzdorf/Daaden. Vorwurf: der Besitz und das Vertreiben kinderpornographischer Bild- und Videodateien. Dass der Angeklagte Hauke N. da am Montagmittag vor Einzelrichter Tim Hartmann Platz nehmen „durfte“, war allein der Tatsache geschuldet, dass die Taten bereits länger zurückliegen. Inzwischen, so unterrichtete Hartmann den 37-Jährigen, hat es eine Gesetzesverschärfung gegeben.
Und nach der, so der Richter, wäre Hauke N. (Name von der Redaktion geändert) am anderen „Ende des Flures“, nämlich vor der Schöffenkammer, gelandet. Und da, so unterstrich Hartmann, „ginge es dann noch mal um ganz andere Strafen“.
Missbrauch an unter 14-Jährigen
Aber: Wäre, hätte, ginge. Die Taten, die Hauke N. zur Last gelegt wurden, nahmen ihren Auftakt im Sommer 2017. Und so kam die alte Rechtsprechung zur Anwendung. Mehrfach, so Amtsanwalt Mies, soll Hauke N. über einen Messenger-Dienst kinderpornographische Inhalte erhalten und auch selbst verschickt haben. Zudem soll der Daadener auf seinem damaligen Smartphone mehr als 30 einschlägige Bild- und Videodateien abgespeichert gehabt haben. Diese, so die Anklage, zeigten allesamt Missbrauch an Kindern, die jünger waren als 14 Jahre.
Kinder mussten nackt vor der Kamera posieren
Auch die Ausführungen zu den verschickten und empfangenen Inhalten waren nur schwer zu ertragen. Die kurzen Videosequenzen zeigten demnach Geschlechtsverkehr mit Mädchen und Jungen, die teils erst wenige Jahre alt waren. Die Täter: verschiedene Erwachsene beiderlei Geschlechts. Die Fotos zeigten Mädchen, die nackt und in eindeutigen Posen vor der Kamera posieren mussten.
"Es war ihm eine Lehre, es kommt nicht wieder vor."
Daniel Walker, Anwalt des Angeklagten
Sämtliche Vorwürfe eingeräumt
Sämtliche Vorwürfe räumte Hauke N. über eine Erklärung seines Verteidigers Daniel Walker (Betzdorf) ein. Der Angeklagte sei „nicht mit Absicht“ auf einer Internetseite mit Kinderpornographie gelandet, sei dort in Kontakt mit zwei gesondert verfolgten Männern gekommen. Er wusste auch, dass es es falsch ist, so Walker über seinen Mandanten, aber das Ganze habe „eine Art Eigendynamik entwickelt“. „Es war ihm eine Lehre, es kommt nicht wieder vor“, so Walker.
Positive Sozialprognose
Das Geständnis verbuchte Amtsanwalt Mies für den Angeklagten auf der „Haben-Seite“. Zudem stellte er dem nicht vorbestraften 37-Jährigen eine positive Sozialprognose – und auch er verwies noch einmal auf die alte Rechtsprechung, unter die die Taten fallen. Seine Forderung: eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung und 120 Sozialstunden.
13 Monate auf Bewährung
Genau diese Auflage hielt Walker aufgrund der Vollzeitstelle seines Mandanten und dessen physischer Verfassung für schwierig. Er sah ein Jahr auf Bewährung als tat- und schuldangemessen an. Ein Jahr und zwei Monate wurden es schließlich im Urteil von Tim Hartmann. Drei Jahre beträgt die Bewährungszeit für Hauke N., zudem muss er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Der Richter glaubte Hauke N., dass seit der Tat „nichts mehr passiert“ ist. Aber er betonte auch, dass die Darstellungen in den Dateien „teilweise schon im Hardcore-Sinne“ waren.
Autor:Nadine Buderath (Redakteurin) aus Betzdorf |
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