»Man will keinen Ärger mit dem«
Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung am Jugendschöffengericht vertagt
malu Betzdorf. »Ich will, dass er seine gerechte Strafe bekommt, für das, was er mir angetan hat.« So beendete der Kläger Tobias F. (alle Namen geändert) am vergangenen Donnerstag seine Aussage vor dem Jugendschöffengericht in Betzdorf. Bei »er« handelt es sich um Tobias’ ehemaligen Freund und Angeklagten Patrick. Über den Verlauf des Abends, für den Patrick nach Tobias’ Meinung büßen soll, sind sich die beiden Protagonisten der Verhandlung weitestgehend einig:
An einem Wochenende im vergangenen Mai waren die zu diesem Zeitpunkt noch befreundeten jungen Männer bereits mittags mit einigen Gleichaltrigen auf dem Breitscheider Sportplatz zusammen gekommen, um »einen zu trinken«. Gegen 21 Uhr rief Sylvia M., eine Bekannte der beiden an, um nachzufragen, ob Interesse bestünde, den Abend in der Gaststätte »Bärenhof« in Hamm fortzusetzen. Man stimmte zu.
In besagtem Lokal angekommen tranken die bereits angeheiterten Jugendlichen noch mehrere Gläser Bier. Gegen ein Uhr beschloss Tobias, im Auto eines Bekannten die Heimfahrt anzutreten. Dies aber verärgerte seinen Freund Patrick, der ihn bedrängt hatte, die Kneipe noch nicht zu verlassen, in solchem Maße, dass er »wie ein Geistesgestörter« um das Auto, mit welchem Tobias Richtung Breitscheid gefahren werden sollte, herumsprang. Durch dieses seltsame Verhalten verunsichert, stieg Tobias wieder aus dem Auto seines Fahrers.
Ohne noch große Worte zu verlieren wurde Tobias von seinem vermeintlichen Freund grob angerempelt. Diese Aktion führte zu einem »Handgemenge und Herumgeschubse«, was schließlich damit endete, dass Tobias sich auf dem Boden liegend wiederfand. Soweit die übereinstimmende Schilderung der Beteiligten. An diesem Punkt aber scheiden sich die Geister:
Der Geschädigte behauptete, dass die Jochbeinfraktur, die er sich bei der Auseinandersetzung zugezogen hatte, von einem gezielten Tritt stamme, den Patrick ihm mit seinen Springerstiefeln erteilt habe, während der Kläger bereits auf dem Boden lag. Diesen Vorwurf wies der Angeklagte von sich. Zunächst einmal habe er entsprechend grobe Schuhe an diesem Abend nicht getragen. Auch widersprach er dem Vorwurf, er habe seinen am Boden liegenden vermeintlichen Freund per Tritt ins Gesicht einen Knochenbruch verpasst.
Zeugin Sylvia M., die sich an diesem Abend am Ort des Geschehens befand, bestätigte daraufhin die Aussage von Tobias und berichtete außerdem zögerlich von Drohungen, die der Angeklagte ihr gegenüber per SmS und Anrufen geäußert habe, sollte sie sich bezüglich des Vorfalls der Polizei anvertrauen. Auch dies wollte Patrick nicht zugeben; er hätte sich bei Sylvia lediglich nach dem Befinden seines »Freundes« erkundigen wollen.
Nicht zögerlich, sondern geradezu fragmentarisch waren die Worte aus dem Mund des zweiten Zeugen Boris L. zu vernehmen. Dieser gab zunächst betont gleichgültig zu Protokoll, sich an besagtem Abend zwar ebenfalls im »Bärenhof« befunden zu haben, Anzeichen einer Schlägerei aber seien ihm entgangen bzw. habe er aufgrund seines Alkoholkonsums vergessen. Auch die anhand einiger weiterer Zeugenaussagen vorgebrachte Vermutung, Boris selber habe an diesem Abend einen Faustschlag von Patrick abbekommen, da er ihm »im Weg stand«, wollte er nicht bestätigen. Im Zuge eindringlicher Nachfragen seitens des Richters Reiner Rühmann sowie der Staatsanwältin Tanja Becher wurde jedoch klar, dass der Begriff verdrängen wohl eher den Prozess beschreibt, den Boris nach dem Vorfall durchmachte. Einige Minuten später erklärte Boris stockend folgendes: Der Angeklagte habe ihm an besagtem Abend aus bereits erwähntem nichtigem Grund einen Schlag versetzt.
Ob die Ursache für die erste Falschaussage des Zeugen darin liegt, dass dieser mit dem Angeklagten befreundet sei, will der an dieser Stelle verwirrt wirkende Boris aber ebenso wenig zugeben wie die einzig weitere einleuchtende Erklärung: dass Boris aus Angst vor dem Angeklagten zunächst die Opferrolle verweigerte. Die nun folgende Bemerkung »Man will keinen Stress mit dem« dürfte allerdings für sich sprechen. Auch die Tatsache, dass Patrick aufgrund bereits vorangegangener Anklagen wegen Körperverletzung nicht als unbeschriebenes Blatt bezeichnet werden kann, spricht nicht gerade für den Angeklagten. Dieser aber beharrte auf seinen Aussagen; er habe keine Springerstiefel getragen, er habe Tobias nicht ins Gesicht getreten und auch Sylvia M. sei von ihm in keiner Weise bedroht worden.
Sowohl die Zeugin als auch der Kläger versicherten, weitere Zeugen könnten ihre Aussagen bestätigen. In Anbetracht der Tatsache, dass auch der kurzfristig als Verteidiger eingesetzte Rechtsanwalt Andreas Stötzel deren Vernehmung als notwendig erachtete, um ein gerechtes Urteil zu ermöglichen, entschied der Richter, die Hauptverhandlung zu unterbrechen. Nächste Woche soll das Urteil unter Berücksichtigung der Aussagen der verbleibenden Zeugen verkündet werden.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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