Posse vorm Amtsgericht Betzdorf
Mann tauscht Führerschein vermeintlich um

- hochgeladen von Katja Fünfsinn (Redakteurin)
dach Betzdorf. Eine durchaus abenteuerliche Geschichte brachte jetzt Wanko V. (Name geändert) mit in den kleinen Saal des Betzdorfer Amtsgerichts. Es ging um seinen Führerschein und die Frage, ob er hätte damit Auto fahren dürfen oder nicht. Er durfte nicht, das wurde relativ schnell deutlich. Denn: Er konnte lediglich ein gefälschtes Dokument vorweisen, was ihm beinahe noch deutlich mehr Ärger eingebracht hätte. Der 28-Jährige, der ohne Verteidiger vor Gericht erschien, ließ über eine Dolmetscherin mitteilen, er habe seinen Führerschein im türkischen Teil Zyperns gemacht. Bei einem Aufenthalt in Bulgarien habe ein Mann ihm einen Vorschlag unterbreitet: Er werde – selbstverständlich gegen Geld – das türkische Dokument in ein bulgarisches umwandeln, das auch in Deutschland anerkannt werde.
dach Betzdorf. Eine durchaus abenteuerliche Geschichte brachte jetzt Wanko V. (Name geändert) mit in den kleinen Saal des Betzdorfer Amtsgerichts. Es ging um seinen Führerschein und die Frage, ob er hätte damit Auto fahren dürfen oder nicht. Er durfte nicht, das wurde relativ schnell deutlich. Denn: Er konnte lediglich ein gefälschtes Dokument vorweisen, was ihm beinahe noch deutlich mehr Ärger eingebracht hätte. Der 28-Jährige, der ohne Verteidiger vor Gericht erschien, ließ über eine Dolmetscherin mitteilen, er habe seinen Führerschein im türkischen Teil Zyperns gemacht. Bei einem Aufenthalt in Bulgarien habe ein Mann ihm einen Vorschlag unterbreitet: Er werde – selbstverständlich gegen Geld – das türkische Dokument in ein bulgarisches umwandeln, das auch in Deutschland anerkannt werde. Er müsse dafür nur einmal am Steuer unter Beweis stellen, dass er die Verkehrsregeln beherrsche. Mittlerweile sagt Wanko V: „Ich glaube, ich bin betrogen worden.“
Fälschung nur für Profi sichtbar
Im Glauben, alles richtig gemacht zu haben, nahm er hier am Straßenverkehr teil. So lautete zumindest die Version des Angeklagten. Nur: Er wurde mehrfach von der Polizei angehalten, zunächst im März 2019 in Betzdorf. Damals, so vermerkte es einer der Polizisten, hatte Wanko V. angegeben, gar keinen Führerschein zu haben. Im Gerichtssaal behauptete er, den „Lappen“ bei einem Besuch in Bulgarien dort vergessen zu haben. Er habe nie behauptete, keinen Führerschein zu besitzen. Im Nachgang schickte er jedenfalls eine Kopie des vermeintlich bulgarischen Führerscheins zur Polizei bzw. zur Staatsanwaltschaft. Eine Abfrage in einer entsprechenden Datenbank ergab allerdings: Auf den Namen des Angeklagten war keine Fahrerlaubnis hinterlegt. Im Oktober desselben Jahres kam er dann mit dem Auto bei der Betzdorfer Polizei vorgefahren. Und im Januar darauf geriet er – laut eigenen Angaben auf dem Weg zum Supermarkt, um Babymilch zu kaufen, – erneut in eine Polizeikontrolle. Dabei zeigte er seinen bulgarischen „Führerschein“ vor. Dem Beamten, nun schon vorgewarnt, fielen sofort einige Ungereimtheiten ins Auge. Im Gerichtssaal attestiert er dem vermeintlichen Testat, „sehr schlecht gefälscht“ gewesen zu sein. Wanko V: „Ich wusste nicht, dass der Führerschein gefälscht ist.“
Staatsanwalt Kern wollte von dem Polizisten wissen, ob diese Anzeichen einer Fälschung auch ein Laie hätte erkennen müssen. Nein, meinte der Beamte. Er selbst hingegen sei eigens für solche Fälle geschult und habe aufgrund seines Dienstes bei der Autobahnpolizei auch schon viele ausländische Führerscheine in Händen gehalten.
Geldstrafe für Fahren ohne Führerschein
Das war für Wanko V. der vermutlich wichtigste Aspekt der Verhandlung. Wenn er nicht wusste, dass er ein nachgeahmtes Dokument im Portemonnaie hatte, könne er auch nicht wegen Urkundenfälschung verurteilt werden, schlossen Staatsanwalt und Richter. Auch wenn Richter Tim Hartmann in seiner Urteilsbegründung befand, dass die Geschichte mit dem Mann aus Bulgarien „mehr als merkwürdig“ klinge. Das mehrfache Fahren ohne Fahrerlaubnis indes blieb als Delikt bestehen. Und so verurteilte Richter Hartmann Wanko V. zu 150 Tagessätzen zu je 25 Euro. Außerdem darf er – auch trotz Bittens und dem Verweis auf seine zwei kleinen Kinder – erst nach sechs Monaten mit der Fahrschulausbildung beginnen. Wanko V. kam – wenn auch vor dem Urteil, – zu dem Schluss: „Ich habe es jetzt verstanden, es war wirklich keine Absicht.“
Autor:Achim Dörner (Redakteur) aus Betzdorf |
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