»Nicht die Handschrift eines Profis«
Eigene Verwandte erpresst / 500 Euro sollten auf Kneipentoilette deponiert werden
damo Betzdorf. Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, mit einem spontanen Anruf einen Nachbarn, Verwandten oder Bekannten zu erpressen? Hoffentlich nicht. Wenn doch: Hier kommt die Anleitung, wie man es am besten macht – vorausgesetzt, man will eine Geldstrafe zahlen, statt selbst eine Beute zu machen.
Rentner Karl Z. (Name geändert) hat bislang ein unauffälliges Leben geführt – zumindest ist er nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Nach seiner Malerlehre hat er fast dreißig Jahre in ein und demselben Betrieb zu Farben und Pinsel gegriffen. Er lebt in einem kleinen Dorf in der Verbandsgemeinde Gebhardshain, kennt seine Nachbarn und die Dorfkneipe und findet, dass man alten Leuten Respekt erweisen muss.
Nun stand sein 65. Geburtstag an, und wie es sich im kleinen Dorf gehört, sollte der groß gefeiert werden. Nun bekommt ein Maler in Rente keine Unsummen auf sein Konto transferiert. Also: Woher die Getränke verbilligt nehmen? Nun besann sich besagter Rentner auf verwandtschaftliche Bande: Ein Vetter seiner Frau betreibt einen Lebensmittelladen – ob der wohl zum einem Freundschaftspreis bereit wäre?
Karl Z. griff zum Telefon – und dass, obwohl es gewisse verwandtschaftliche Spannungen gab: Karl Z. und seine Frau nahmen oft die Schwiegermutter des Ladenbesitzers bei sich auf, weil sich sonst wohl keiner um die alte Frau kümmerte, wie Karl Z. ärgerlich erklärte: »Kein Respekt vor alten Menschen.« Dennoch: Man soll ja die Hoffnung nicht aufgeben, und fragen kostet ja nichts.
In diesem Fall schon: 90 Tagessätze zu 10 Euro. Der Rentner rief im Lebensmittelladen an, bekam aber nur die Frau des Betreibers an den Hörer. Und diese weigerte sich, ihren Mann ans Telefon zu hören. Karl Z. war erbost. Und aus seiner Wut heraus tat er etwas, was die Staatsanwaltschaft anschließend »dilettantisch« nannte: Er rief abermals im Supermarkt an und erpresste die Ehefrau des Betreibers. »Hinterlegt 500 Euro in einer Plastiktüte in der Toilette der Dorfkneipe – wenn das bis 15 Uhr nicht passiert ist, fliegt euer Auto in die Luft.« Schon am Telefon erkannte die Frau ihren Verwandten – aber der hängte auf.
Das Telefonat erfüllt den Straftatbestand der räuberischen Erpressung – und offenbar gibt es wirklich familiäre Differenzen, denn die Frau des Ladenbesitzers zeigte Karl Z. prompt an. Und da half alles Bedauern nicht mehr: »Ich war so wütend, das war eine spontane Dummheit.« Weil alle – sogar der Anwalt von Karl Z. – von einem »ausgesprochen dummen Vorgehen, das nun gar nicht die Handschrift eines Profis trägt« sprachen, suchten die Prozessbeteiligten aber zumindest eine glimpfliche Lösung.
Richter Hubert Ickenroth fand sie schließlich: Er wertete das ungeschickte Vorgehen als Milderungsgrund und die Tatsache, dass die Tat im Versuchsstadium stecken blieb, als einen weiteren. Im Endeffekt blieb dem Rentner damit eine Freiheitsstrafe erspart – er kam mit einer Geldstrafe von 900 Euro mit einem blauen Auge davon.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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