Gericht: Das war mehr als „zwei Bier und ein Fernet“
Rentner steigt sturzbetrunken ins Auto

- Mit über 2 Promille setzte sich der Angeklagte ans Steuer und gefährdete damit andere.
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- hochgeladen von Sonja Schweisfurth (Redakteurin)
goeb Betzdorf. Wenn man als Freund des Alkohols oberhalb von einer Kneipe wohnt, dann kann das Leben Himmel sein – oder Hölle. Das kommt immer auf den Standpunkt an. Für den 38-jährigen Zeugen Frank P. aus Kirchen war das eine Höllenfahrt, was der Mann da vollzog, der ihm Ende Mai in einem Ort in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain im Auto auf seiner Fahrspur entgegenkam. „Der war viel zu schnell unterwegs und hielt direkt auf uns zu. Meine Tochter war bei mir im Auto und fing in Todesangst an zu schreien. Ich machte eine Vollbremsung, riss das Steuer herum und fuhr mit dem Geländewagen rechts auf den Bürgersteig.
goeb Betzdorf. Wenn man als Freund des Alkohols oberhalb von einer Kneipe wohnt, dann kann das Leben Himmel sein – oder Hölle. Das kommt immer auf den Standpunkt an. Für den 38-jährigen Zeugen Frank P. aus Kirchen war das eine Höllenfahrt, was der Mann da vollzog, der ihm Ende Mai in einem Ort in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain im Auto auf seiner Fahrspur entgegenkam. „Der war viel zu schnell unterwegs und hielt direkt auf uns zu. Meine Tochter war bei mir im Auto und fing in Todesangst an zu schreien. Ich machte eine Vollbremsung, riss das Steuer herum und fuhr mit dem Geländewagen rechts auf den Bürgersteig.“
Über 2 Promille
Haarscharf sei das Auto in Höhe eines Bahnübergangs an ihnen vorbeigeschossen, berichtete er gestern Richterin Haas sowie der jungen Staatsanwältin in einer Verhandlung am Amtsgericht Betzdorf. „Ich sah im Rückspiegel, wie der Mann in Schlangenlinien weiterfuhr.“ 2,08 Promille Blutalkoholwert stellte der Arzt später bei Angeklagtem Norbert S. (alle Namen geändert) fest. „Sie waren damit absolut fahruntüchtig“, hielt die Vertreterin des Staates dem Angeklagten entgegen. „Es wäre um ein Haar zu einem richtig schweren Verkehrsunfall gekommen.“
Erst zu Hause getrunken?
Ohne Verteidiger war der 66-jährige ehemalige Berufskraftfahrer erschienen. Das übernahm er selbst. „Zwei Bier und ein Fernet, das gebe ich zu“, ließ er sich ein. „Sonst war da nichts.“ Weder sei er zu schnell noch sei er auf der Gegenspur unterwegs gewesen.
Wie er sich dann diese hohe Alkoholkonzentration erklären könne, fragte die Staatsanwältin. Norbert S. schien auf diese Frage vorbereitet. „Ich habe erst nach der Fahrt zu Hause getrunken.“
Mit dem behaupteten „Nachtrunk“ angeklagter Verkehrsgefährder bekommt es die Polizei des Öfteren zu tun. Der Polizist, der als Zeuge aussagte, schilderte, dass auf dem Tisch in der Küche des Angeklagten eine noch verschlossene Flasche Wodka gestanden habe.
Zwei Blutproben bringen Klarheit
Um den „Nachtrunk“ gerichtsfest zu widerlegen, lässt die Polizei bei solchen mutmaßlichen Tätern kurz hintereinander zwei Blutproben entnehmen. Würde ein Nachtrunk (vulgo: „Druckbetankung“) der Wahrheit entsprechen, müsste der zweite Probenwert höher sein als der erste, eben weil der schnell getrunkene Alkohol erst noch seine Wirkung entfaltet. Dem war im Falle von Norbert S. aber nicht so.
Dass man seiner habhaft werden konnte, ist dem Zeugen Frank P. zu verdanken. Geistesgegenwärtig hatte der seinen Wagen gewendet und die Verfolgung aufgenommen, während er bereits die Polizei rief. Die Fahrt endete an besagter Kneipe/Wohnung, nachdem sich der Angeklagte vorher an einer Tankstelle noch die erwähnte Wodka-Flasche besorgt hatte. „Ja, da klopfte es und es war der Wachtmeister“, schilderte Norbert S., der sich – auf die verschlossene Flasche angesprochen – damit herausredete, dass es im Kühlschrank noch eine zweite Flasche Wodka gegeben habe. Die habe er in der zeitlichen Lücke zwischen Betreten der Wohnung und Ankunft vom Wachtmeister „geext“. „Bei harten Alkoholikern bekommt man recht ansehnliche Blutalkoholwerte“, berichtete der befragte Polizist dem Gericht. Man habe sich mit dem Angeklagten normal unterhalten können. „Das heißt aber nichts. Das verlangt einige Übung, dann können Sie auch mit 2 Promille noch eine Unterhaltung führen, bei der kaum was auffällt.“
Geldstrafe und Führerschein weg
Wirklich entlasten konnte den Angeklagten auch der befragte Wirt nicht, der ihm tatsächlich zwei Bier und den Fernet hingestellt hatte. Was er nach Verlassen der Kneipe gemacht hatte, das entzog sich allerdings seiner Kenntnis. Das Gericht glaubte Norbert S. jedenfalls nicht.
Norbert S. wurde zu 40 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt und muss das Gerichtsverfahren bezahlen. Den Führerschein hat er verloren. Frühestens in einem halben Jahr darf er sich erneut bewerben. Ob er dafür das Geld haben wird, erscheint fraglich. Auf die Erkundigung der Richterin, ob er verschuldet sei, nickte er. „Ja, ich habe Massen an Schulden.“
Autor:Dr. Andreas Goebel (Redakteur) aus Betzdorf |
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